GRAZ Gutachten zu Kraftwerk sorgt für Juristen-krach
Verfassungsjurist Mayer verreißt Ablehnung einer Volksbefragung zum Murkraftwerk. Rathaus-juristen kontern.
Kein gutes Haar lässt Verfassungsrechtler Heinz Mayer an jenem Bescheid, mit dem das Präsidialamt des Grazer Rathauses im Oktober eine Volksbefragung zur Mur-staustufe abgelehnt hat. In einem Gutachten im Auftrag der Initiative „Rettet die Mur“kommt Mayer zum Schluss, dass das Plebiszit hätte zugelassen werden müssen. Das Präsidialamt hätte die Rechtslage „mehrfach und gravierend verkannt“. So lege das Volksrechtegesetz keineswegs fest, dass sich die Volksbefragung nur auf den eigenen Wirkungsbereich der Stadt beziehen dürfe, wie das Rathaus argumentierte. Zudem beziehe sich das Präsidialamt auf Sprüche des Verfassungsgerichtshofs, die für diesen Fall irrelevant seien. Das Argument, dass die Entscheidungen zum Kraftwerk bereits gefallen seien, lässt Mayer ebenso wenig gelten: „Solange es noch Details zu beschließen gilt, können diese Basis einer Befragung sein.“Mayers Fazit: „Hier wurde offenbar eine Entscheidung getroffen und nachher erst eine juristische Begründung dafür gesucht.“
Der Grazer Magistratsdirektor Martin Haidvogl kontert: „Freundlich formuliert, ist dieses Gutachten in keiner Weise nachvollziehbar. Folgt man Mayer, wäre das ganze Volksrechtegesetz verfassungswidrig.“So lege die Verfassung fest, dass Volksbefragungen nur den eigenen Wirkungsbereich betreffen dürften. Haidvogl: „Das ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich so eine Argumentation höre.“Die entscheidenden Beschlüsse zum Kraftwerk seien bereits gefällt. „Es wäre doch eine Frotzelei der Bürger, jetzt über Details wie einen noch zu bauenden Radweg eine Volksbefragung zu machen. Das Ganze ist so absurd, dass es schon fast wehtut.“
Clemens Könczöl von „Rettet die Mur“sieht sich bestätigt und fordert ein Einlenken der Stadt. Gegen den Rathausbescheid hat die Initiative berufen. Das Landesverwaltungsgericht hat nun sechs Monate Zeit für eine Entscheidung. Günter Pilch