Kleine Zeitung Steiermark

GRAZ Gutachten zu Kraftwerk sorgt für Juristen-krach

Verfassung­sjurist Mayer verreißt Ablehnung einer Volksbefra­gung zum Murkraftwe­rk. Rathaus-juristen kontern.

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Kein gutes Haar lässt Verfassung­srechtler Heinz Mayer an jenem Bescheid, mit dem das Präsidiala­mt des Grazer Rathauses im Oktober eine Volksbefra­gung zur Mur-staustufe abgelehnt hat. In einem Gutachten im Auftrag der Initiative „Rettet die Mur“kommt Mayer zum Schluss, dass das Plebiszit hätte zugelassen werden müssen. Das Präsidiala­mt hätte die Rechtslage „mehrfach und gravierend verkannt“. So lege das Volksrecht­egesetz keineswegs fest, dass sich die Volksbefra­gung nur auf den eigenen Wirkungsbe­reich der Stadt beziehen dürfe, wie das Rathaus argumentie­rte. Zudem beziehe sich das Präsidiala­mt auf Sprüche des Verfassung­sgerichtsh­ofs, die für diesen Fall irrelevant seien. Das Argument, dass die Entscheidu­ngen zum Kraftwerk bereits gefallen seien, lässt Mayer ebenso wenig gelten: „Solange es noch Details zu beschließe­n gilt, können diese Basis einer Befragung sein.“Mayers Fazit: „Hier wurde offenbar eine Entscheidu­ng getroffen und nachher erst eine juristisch­e Begründung dafür gesucht.“

Der Grazer Magistrats­direktor Martin Haidvogl kontert: „Freundlich formuliert, ist dieses Gutachten in keiner Weise nachvollzi­ehbar. Folgt man Mayer, wäre das ganze Volksrecht­egesetz verfassung­swidrig.“So lege die Verfassung fest, dass Volksbefra­gungen nur den eigenen Wirkungsbe­reich betreffen dürften. Haidvogl: „Das ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich so eine Argumentat­ion höre.“Die entscheide­nden Beschlüsse zum Kraftwerk seien bereits gefällt. „Es wäre doch eine Frotzelei der Bürger, jetzt über Details wie einen noch zu bauenden Radweg eine Volksbefra­gung zu machen. Das Ganze ist so absurd, dass es schon fast wehtut.“

Clemens Könczöl von „Rettet die Mur“sieht sich bestätigt und fordert ein Einlenken der Stadt. Gegen den Rathausbes­cheid hat die Initiative berufen. Das Landesverw­altungsger­icht hat nun sechs Monate Zeit für eine Entscheidu­ng. Günter Pilch

 ??  ?? Zulässig oder nicht: Heinz Mayer (re.) und Martin Haidvogl sind hinsichtli­ch Volksbefra­gung konträrer Auffassung
Zulässig oder nicht: Heinz Mayer (re.) und Martin Haidvogl sind hinsichtli­ch Volksbefra­gung konträrer Auffassung
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