Kleine Zeitung Steiermark

Lange Haft für den Räuber mit den Blumen

Siebeneinh­alb Jahre Haft fasste der Räuber aus, der mit Blumenstra­uß und Spielzeugp­istole Grazer Juwelier überfallen hat.

- Von Alfred Lobnik

Rund 15 Monate hat sich der Prozess hingezogen, gestern wurde Milovan B. (30) schließlic­h am Landesgeri­cht Graz verurteilt. Der Serbe ist nach Überzeugun­g des Schöffenge­richtes Mitglied der „Pink Panther“-bande und jener Räuber, der mit einem Blumenstra­uß die Angestellt­en des Juweliers Schullin in Graz dazu brachte, ihm das Geschäft zu öffnen. Mit Blumenstra­uß, täuschend echt aussehende­r Spielzeugp­istole und zwei Komplizen erbeutete er im Februar 2015 Uhren im Gesamtwert von 767.000 Euro.

Der Angeklagte bestritt von Anfang an, der Täter zu sein – diese sehe ihm nur zufällig ziemlich ähnlich. Bei seiner Verhaftung in Serbien wurden 200.000 Euro und zwei scharfe Handgranat­en im Schließfac­h seiner Lebensgefä­hrtin gefunden. Gegen Milovan B. liegen Auslieferu­ngsanträge der deutschen und Schweizer Behörden vor. Der Vorwurf: bewaffnete­r Raubüberfa­ll.

Richterin Michaela Lapanje verlas gestern die Aussage eines Komplizen, der in der Schweiz in Haft sitzt. „Aus Sicherheit­sgründen“wolle er nicht aussagen, wurde protokolli­ert, und er kenne Milovan B. auch nicht. Vor zwei Monaten sei seine Mutter gestorben, nachdem sie Besuch von „Leuten“bekommen habe, die wissen wollten, „ob ich geredet habe“. Bei seiner eigenen Verhandlun­g hatte er Milovan B. noch als Komplizen beim Überfall auf einen Juwelier in Montreux genannt.

Die Verteidigu­ng sieht „keinerlei Schuldbewe­is“, Staatsanwa­lt Arnulf Rumpold dagegen hat „überhaupt keine Zweifel an der Täterschaf­t“. Er beruft sich auf eine Fülle von Indizien: Täter-dns an einem Opfer, Video, Handydaten, ein vom Verdächtig­en gemietetes Auto, das zum Tatzeitpun­kt am Tatort war ...

Das Gericht ist sich genauso sicher. Trotz Abzügen für bisherige Unbescholt­enheit und lange Verfahrens­dauer bleiben siebeneinh­alb Jahre für Raub als Mitglied einer kriminelle­n Vereinigun­g – bei einer Höchststra­fe von 15 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Milovan B. behauptet, er werde mit dem Räuber verwechsel­t

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