Fall Leonie: Die Mutter muss nicht ins Gefängnis
Die Mutter der misshandelten Leonie, die 2014 an den Folgen von Verbrühungen starb, muss nicht ins Gefängnis. Die in erster Instanz verhängte teilbedingte Freiheitsstrafe wurde vom Oberlandesgericht in eine gänzlich bedingte umgewandelt.