Kein Npd-verbot
KARLSRUHE
Das deutsche Verfassungsgericht lehnte ein Verbot der NPD ab. Es bestehe kein Zweifel an den verfassungswidrigen Zielen der rechtsextremen Partei – sie weise „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“auf –, aber wegen ihrer Schwäche habe sie keine Chance, diese zu erreichen.