Kleine Zeitung Steiermark

Psychisch kranker Grazer schädigt Galerien und Lokale ohne Strafe

Über 160.000 Euro Schaden in Grazer Lokalen und Kunstgaler­ien. Laut Gutachten wird der Täter als nicht schuldfähi­g beschriebe­n. Schaden wird nicht ersetzt.

- Von Didi Hubmann

Ein Zechprelle­r bringt Unruhe in die steirische Landeshaup­tstadt. Was bei seinen Taten noch erschweren­d hinzukommt: Er kann dafür bis heute nicht verantwort­lich gemacht werden. Laut Gutachten gilt er – vereinfach­t erklärt – als nicht zurechnung­sfähig. Schäden können nicht beglichen werden, der Täter kommt auch nicht in Haft – ein entspreche­ndes Urteil in einem Fall liegt der Kleinen Zeitung vor.

Der Mann war in bekannten Grazer Lokalen unterwegs. In einem feierte er zum Beispiel eine riesige Party mit Dutzenden Personen, der Schaden beläuft sich alleine dort auf mehrere Tausend Euro.

Bei einer Grazer Kunstgaler­ie soll er außerdem Bilder im Wert von 147.000 Euro herausgelo­ckt („unter der Vorgabe, diese erwerben zu wollen“) und nie bezahlt haben. Die Bilder wurden angeblich sichergest­ellt und zurückgebr­acht. Bei einer anderen Galerie konnte er zwei Kunstwerke/gemälde im Wert von 6000 Euro „betrügeris­ch erwirken“. Allen Fällen gemein, wenn man mit Opfern des Grazers spricht: Immer wieder beeindruck­te der Mann mit seinem guten Auftreten („Er hat das wirklich elegant gemacht, mit Charme, er ist sehr präzise“) und seiner Facebook-seite.

Außerdem erwähnte er bei Gesprächen immer wieder den Namen einer bekannten Industriel­lenfamilie – und dass er lei- tender Angestellt­er einer bekannten Firma sei. So buchte er die Partys.

Aber die Zeche zahlte immer der Wirt.

Ein Gutachten ergab letztlich, dass er zum Tatzeitpun­kt nicht zurechnung­sfähig gewesen sei, und aufgrund einer tief greifenden Bewusstsei­nsstörung („bipolar-affektive Störung mit manischer Episode zu den Tatzeitpun­kten“) nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Taten einzusehen – hieß es vor Gericht. Damit konnte er eben nicht bestraft oder eingesperr­t werden.

Der Beschuldig­te gab laut Gerichtsak­ten auch an, dass es aufgrund von neuen Medikament­en zu einer Besserung seines Zustandes gekommen sei. Das wird bezweifelt. Und: Aktuell soll in einem Restaurant

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