Psychisch kranker Grazer schädigt Galerien und Lokale ohne Strafe
Über 160.000 Euro Schaden in Grazer Lokalen und Kunstgalerien. Laut Gutachten wird der Täter als nicht schuldfähig beschrieben. Schaden wird nicht ersetzt.
Ein Zechpreller bringt Unruhe in die steirische Landeshauptstadt. Was bei seinen Taten noch erschwerend hinzukommt: Er kann dafür bis heute nicht verantwortlich gemacht werden. Laut Gutachten gilt er – vereinfacht erklärt – als nicht zurechnungsfähig. Schäden können nicht beglichen werden, der Täter kommt auch nicht in Haft – ein entsprechendes Urteil in einem Fall liegt der Kleinen Zeitung vor.
Der Mann war in bekannten Grazer Lokalen unterwegs. In einem feierte er zum Beispiel eine riesige Party mit Dutzenden Personen, der Schaden beläuft sich alleine dort auf mehrere Tausend Euro.
Bei einer Grazer Kunstgalerie soll er außerdem Bilder im Wert von 147.000 Euro herausgelockt („unter der Vorgabe, diese erwerben zu wollen“) und nie bezahlt haben. Die Bilder wurden angeblich sichergestellt und zurückgebracht. Bei einer anderen Galerie konnte er zwei Kunstwerke/gemälde im Wert von 6000 Euro „betrügerisch erwirken“. Allen Fällen gemein, wenn man mit Opfern des Grazers spricht: Immer wieder beeindruckte der Mann mit seinem guten Auftreten („Er hat das wirklich elegant gemacht, mit Charme, er ist sehr präzise“) und seiner Facebook-seite.
Außerdem erwähnte er bei Gesprächen immer wieder den Namen einer bekannten Industriellenfamilie – und dass er lei- tender Angestellter einer bekannten Firma sei. So buchte er die Partys.
Aber die Zeche zahlte immer der Wirt.
Ein Gutachten ergab letztlich, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei, und aufgrund einer tief greifenden Bewusstseinsstörung („bipolar-affektive Störung mit manischer Episode zu den Tatzeitpunkten“) nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Taten einzusehen – hieß es vor Gericht. Damit konnte er eben nicht bestraft oder eingesperrt werden.
Der Beschuldigte gab laut Gerichtsakten auch an, dass es aufgrund von neuen Medikamenten zu einer Besserung seines Zustandes gekommen sei. Das wird bezweifelt. Und: Aktuell soll in einem Restaurant