Wer schützt die Opfer?
Es ist ein Gefühl der Machtlosigkeit, das so manchen Restaurantbesitzer in Graz heimsucht: Ein Zechpreller betrügt sie, kann aber aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Man kann ihn weder verurteilen noch einsperren, weil er das Unrecht seines Tuns nicht erkennt.
Es gibt aber auch kein Warnsystem in der Branche. Weil es rechtlich kritisch wäre, zum Beispiel das Foto des Täters in Grazer Betrieben zu verteilen. Damit würden sich die Opfer wohl selbst strafbar machen.
Es ist gut, dass man jene schützt, die krank sind.
Aber wer schützt jene, die draufzahlen? Man wird spätestens dann die Antwort geben müssen, wenn es wieder zu einer Straftat kommt.