Eskalierter Einsatz brachte Polizist vor Gericht
Ein Polizist musste sich gestern wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs verantworten. Prozess wurde vertagt.
Ein „Bagatelleinsatz“, wie es der Anwalt des angeklagten Polizisten formulierte, sei es anfangs gewesen. Dieser hatte gestern am Grazer Straflandesgericht vor einem Schöffensenat allerdings ein juristisches Nachspiel. Dem Polizisten – seit dem Vorfall im November 2015 außer Dienst – wurde vorgeworfen, bei dem Einsatz eine Frau verletzt und seine Amtsstellung ausgenützt zu haben.
Auslöser für den Polizeieinsatz war der Wirbel in einer Wohnung, den der Hausverwalter gemeldet hatte. Das hat die Mieterin der betreffenden Wohnung – sie hatte 2,5 Promille im Blut – offenbar erregt. Der Ausdruck „Scheiß Kieberer“sei gefallen und der Polizist habe das Gefühl gehabt, dass die Frau mit ihren gestikulierenden Bewegungen den Hausverwalter und auch ihn bedroht habe. Auch eine Ohrfeige habe der Polizist gespürt und die Frau daraufhin wegen eines Angriffs auf einen Beamten festgenommen. Aus besagter Ohrfeige, die der Festnahmegrund war, wurde gestern vor Gericht allerdings eine „Wischbewegung“. Dann überschlugen sich die Ereignisse: „Ich habe ihre Hand reflexartig erfasst und sie an mir vorbeigezogen. Dadurch ist sie gestürzt“, schilderte der Angeklagte den Hergang. „Das hätte mir nicht passieren dürfen“, gibt er zu und zeigte sich zur Körperverletzung geständig. Beim Abführen kam es im Stiegenhaus zu einem weiteren Sturz: „Er hat mich am Bauch über mehrere Stufen heruntergezogen“, erinnerte sich die Betroffene, die gegen den Polizisten Misshandlungsvorwürfe erhoben hatte, dramatischer an den Vorfall. Auf dem Bauch liegend wurde die Verletzte auch noch perlustriert.
Mit der Polizei hat die Frau öfter zu tun, zuletzt vor zwei Wochen. Auch da hatte sie Misshandlungsvorwürfe gegen einen Polizeibeamten erhoben. Laut Protokoll mit den Worten: „Du bist der Nächste, den i versenk.“– Sie hätte schon einmal dafür gesorgt, dass ein Polizist seinen Dienst nicht mehr versehen darf, habe sie dort laut Polizeiprotokoll gesagt. „Ein gewisses Konfliktpotenzial haben Sie doch mit der Polizei“, attestiert Richterin Elisabeth Juschitz der Zeugin.
Tatsachenwidrig war laut Anklage auch eine gefährliche Drohung, die der Polizist in seinen Bericht schrieb: „Wenn ich jemandem ein Verhalten andichte, ist es Amtsmissbrauch“, führte der Staatsanwalt aus. – „Der Amtsvermerk war nicht fertig und auch nicht unterschrieben“, entgegnete der Angeklagte. Die Verhandlung wurde vertagt, ein Ortsaugenschein soll folgen.