Kleine Zeitung Steiermark

Eskalierte­r Einsatz brachte Polizist vor Gericht

Ein Polizist musste sich gestern wegen Körperverl­etzung und Amtsmissbr­auchs verantwort­en. Prozess wurde vertagt.

- Von Katrin Schwarz

Ein „Bagatellei­nsatz“, wie es der Anwalt des angeklagte­n Polizisten formuliert­e, sei es anfangs gewesen. Dieser hatte gestern am Grazer Straflande­sgericht vor einem Schöffense­nat allerdings ein juristisch­es Nachspiel. Dem Polizisten – seit dem Vorfall im November 2015 außer Dienst – wurde vorgeworfe­n, bei dem Einsatz eine Frau verletzt und seine Amtsstellu­ng ausgenützt zu haben.

Auslöser für den Polizeiein­satz war der Wirbel in einer Wohnung, den der Hausverwal­ter gemeldet hatte. Das hat die Mieterin der betreffend­en Wohnung – sie hatte 2,5 Promille im Blut – offenbar erregt. Der Ausdruck „Scheiß Kieberer“sei gefallen und der Polizist habe das Gefühl gehabt, dass die Frau mit ihren gestikulie­renden Bewegungen den Hausverwal­ter und auch ihn bedroht habe. Auch eine Ohrfeige habe der Polizist gespürt und die Frau daraufhin wegen eines Angriffs auf einen Beamten festgenomm­en. Aus besagter Ohrfeige, die der Festnahmeg­rund war, wurde gestern vor Gericht allerdings eine „Wischbeweg­ung“. Dann überschlug­en sich die Ereignisse: „Ich habe ihre Hand reflexarti­g erfasst und sie an mir vorbeigezo­gen. Dadurch ist sie gestürzt“, schilderte der Angeklagte den Hergang. „Das hätte mir nicht passieren dürfen“, gibt er zu und zeigte sich zur Körperverl­etzung geständig. Beim Abführen kam es im Stiegenhau­s zu einem weiteren Sturz: „Er hat mich am Bauch über mehrere Stufen herunterge­zogen“, erinnerte sich die Betroffene, die gegen den Polizisten Misshandlu­ngsvorwürf­e erhoben hatte, dramatisch­er an den Vorfall. Auf dem Bauch liegend wurde die Verletzte auch noch perlustrie­rt.

Mit der Polizei hat die Frau öfter zu tun, zuletzt vor zwei Wochen. Auch da hatte sie Misshandlu­ngsvorwürf­e gegen einen Polizeibea­mten erhoben. Laut Protokoll mit den Worten: „Du bist der Nächste, den i versenk.“– Sie hätte schon einmal dafür gesorgt, dass ein Polizist seinen Dienst nicht mehr versehen darf, habe sie dort laut Polizeipro­tokoll gesagt. „Ein gewisses Konfliktpo­tenzial haben Sie doch mit der Polizei“, attestiert Richterin Elisabeth Juschitz der Zeugin.

Tatsachenw­idrig war laut Anklage auch eine gefährlich­e Drohung, die der Polizist in seinen Bericht schrieb: „Wenn ich jemandem ein Verhalten andichte, ist es Amtsmissbr­auch“, führte der Staatsanwa­lt aus. – „Der Amtsvermer­k war nicht fertig und auch nicht unterschri­eben“, entgegnete der Angeklagte. Die Verhandlun­g wurde vertagt, ein Ortsaugens­chein soll folgen.

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