Kleine Zeitung Steiermark

Hundeabgab­e in Österreich

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Hundebesit­zer sind in den meisten Städten und Gemeinden in Österreich gesetzlich verpflicht­et, eine Hundeabgab­e zu leisten. Diese Abgabe wird ab einem Hundealter von drei Monaten fällig. Die Abgabenhöh­e variiert je nach Gemeinde. Städte und Gemeinden können gemäß § 8 Abs. 5 und 6 des Finanz-verfassung­sgesetzes 1948 bestimmte Abgaben einheben, „wenn dies zur Aufrechter­haltung oder Wiederhers­tellung des Gleichgewi­chts oder zur Deckung bestimmter Erforderni­sse im Haushalt der Gemeinden erforderli­ch ist“. Die Kosten für Hunde in Graz pro Hund und Kalenderja­hr betragen 60 Euro, für jeden weiteren 90 Euro, die Kosten für Hunde in Klagenfurt betragen 40 Euro pro Kalenderja­hr. Laut Statistik Austria leben 1,6 Millionen Katzen in Österreich – Streuner nicht mit einberechn­et Einnahmen müssten allerdings „zweckgebun­den für Tierprojek­te“verwendet werden. So könnten die Einnahmen etwa in die Finanzieru­ng der flächendec­kenden Kastration von Streunerka­tzen (seit 1. April 2016 gilt laut Tierschutz­verordnung Kastration­spflicht für „Bauernhofk­atzen“) oder die Unterstütz­ung von finanzschw­achen Katwien zenhaltern fließen. Pluda befürchtet aber auch negative Konsequenz­en. „Es besteht hier immer die Gefahr, dass zahlungsun­willige beziehungs­weise -unfähige Katzenhalt­er ihre Tiere aussetzen“, gibt Pluda zu bedenken. Deshalb sei eine Steuer auch nicht die ideale Lösung. Für Erich Goschler von den Tierfreund­en Österreich ist diese Diskussion keine neue. Eine Katzensteu­er einzuführe­n, halte er aber für „nicht durchdacht, denn diese zu kontrollie­ren, ist nicht möglich.“ Der Verein Tierfreund­e geht sogar noch einen Schritt weiter und hat eine Petition gegen die Hundesteue­r gestartet. „Das Problem ist, dass die Steuer nicht den Hunden und ihren Haltern zugutekomm­t“, kritisiert Goschler. Bisher haben bereits 25.000 Menschen die Petition unterschri­eben.

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