Hundeabgabe in Österreich
Hundebesitzer sind in den meisten Städten und Gemeinden in Österreich gesetzlich verpflichtet, eine Hundeabgabe zu leisten. Diese Abgabe wird ab einem Hundealter von drei Monaten fällig. Die Abgabenhöhe variiert je nach Gemeinde. Städte und Gemeinden können gemäß § 8 Abs. 5 und 6 des Finanz-verfassungsgesetzes 1948 bestimmte Abgaben einheben, „wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts oder zur Deckung bestimmter Erfordernisse im Haushalt der Gemeinden erforderlich ist“. Die Kosten für Hunde in Graz pro Hund und Kalenderjahr betragen 60 Euro, für jeden weiteren 90 Euro, die Kosten für Hunde in Klagenfurt betragen 40 Euro pro Kalenderjahr. Laut Statistik Austria leben 1,6 Millionen Katzen in Österreich – Streuner nicht mit einberechnet Einnahmen müssten allerdings „zweckgebunden für Tierprojekte“verwendet werden. So könnten die Einnahmen etwa in die Finanzierung der flächendeckenden Kastration von Streunerkatzen (seit 1. April 2016 gilt laut Tierschutzverordnung Kastrationspflicht für „Bauernhofkatzen“) oder die Unterstützung von finanzschwachen Katwien zenhaltern fließen. Pluda befürchtet aber auch negative Konsequenzen. „Es besteht hier immer die Gefahr, dass zahlungsunwillige beziehungsweise -unfähige Katzenhalter ihre Tiere aussetzen“, gibt Pluda zu bedenken. Deshalb sei eine Steuer auch nicht die ideale Lösung. Für Erich Goschler von den Tierfreunden Österreich ist diese Diskussion keine neue. Eine Katzensteuer einzuführen, halte er aber für „nicht durchdacht, denn diese zu kontrollieren, ist nicht möglich.“ Der Verein Tierfreunde geht sogar noch einen Schritt weiter und hat eine Petition gegen die Hundesteuer gestartet. „Das Problem ist, dass die Steuer nicht den Hunden und ihren Haltern zugutekommt“, kritisiert Goschler. Bisher haben bereits 25.000 Menschen die Petition unterschrieben.