Lebenslang für Mord an Ex-frau
„Eine brutale, planmäßige, der Exekution nahe Tat“in Kalsdorf: Einweisung und lebenslange Haft für 54-Jährigen.
Selbst als das Telefongespräch des Notrufs vorgespielt wird, bleibt der Angeklagte teilnahmslos sitzen. Auf dem Mitschnitt sind mehrere Schüsse zu hören. Dann die letzten Schreie des Opfers, bevor es stirbt. Im Gerichtssaal sackt eine Zuhörerin zusammen. Der Angeklagte, er bleibt auch da unbeeindruckt.
Es war der 6. Juni 2016 in Kalsdorf: Bei seiner Ex-frau war der Beschuldigte in die Wohnung eingedrungen, hat sie bis ins Schlafzimmer verfolgt. Als sie sich im letzten Winkel, in einem Schlafzimmerschrank, ein- feuerte er die tödlichen Schüsse auf sie ab.
Gutachterin Anita Raiger hat beim 54 Jahre alten, gebürtigen Bosnier gestern „Kaltschnäuzigkeit und Unbeteiligtsein am Leid des Opfers“diagnostiziert. „Er war in zwei Ehen gleichzeitig. Er ließ seine Frau und die drei Kinder alleine in Bosnien zurück. Er zeichnet sich durch hohe Verantwortungslosigkeit aus.“
Gunther Ledolter, Anwalt des Beschuldigten, stellt seinen Mandanten als „einen kranken Menschen“dar, „es war keine bewusste Tat“. Dem entgegnet Gutachter Manfred Walzl: „Er hat keine tief greifende Bewusstseinsstörung, zur Tatzeit war er zurechnungsfähig.“Aus gutachterlicher Sicht sei es zudem völlig unmöglich, dass der 54-Jährige sich an nichts erinnern kann. Der Mann hatte ja bis zuletzt immer erklärt, schuldig zu sein, sich aber an nichts erinnern zu können. „Wenn nicht alles nach seinen Vorstelschloss,