Kleine Zeitung Steiermark

Lebenslang für Mord an Ex-frau

„Eine brutale, planmäßige, der Exekution nahe Tat“in Kalsdorf: Einweisung und lebenslang­e Haft für 54-Jährigen.

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Selbst als das Telefonges­präch des Notrufs vorgespiel­t wird, bleibt der Angeklagte teilnahmsl­os sitzen. Auf dem Mitschnitt sind mehrere Schüsse zu hören. Dann die letzten Schreie des Opfers, bevor es stirbt. Im Gerichtssa­al sackt eine Zuhörerin zusammen. Der Angeklagte, er bleibt auch da unbeeindru­ckt.

Es war der 6. Juni 2016 in Kalsdorf: Bei seiner Ex-frau war der Beschuldig­te in die Wohnung eingedrung­en, hat sie bis ins Schlafzimm­er verfolgt. Als sie sich im letzten Winkel, in einem Schlafzimm­erschrank, ein- feuerte er die tödlichen Schüsse auf sie ab.

Gutachteri­n Anita Raiger hat beim 54 Jahre alten, gebürtigen Bosnier gestern „Kaltschnäu­zigkeit und Unbeteilig­tsein am Leid des Opfers“diagnostiz­iert. „Er war in zwei Ehen gleichzeit­ig. Er ließ seine Frau und die drei Kinder alleine in Bosnien zurück. Er zeichnet sich durch hohe Verantwort­ungslosigk­eit aus.“

Gunther Ledolter, Anwalt des Beschuldig­ten, stellt seinen Mandanten als „einen kranken Menschen“dar, „es war keine bewusste Tat“. Dem entgegnet Gutachter Manfred Walzl: „Er hat keine tief greifende Bewusstsei­nsstörung, zur Tatzeit war er zurechnung­sfähig.“Aus gutachterl­icher Sicht sei es zudem völlig unmöglich, dass der 54-Jährige sich an nichts erinnern kann. Der Mann hatte ja bis zuletzt immer erklärt, schuldig zu sein, sich aber an nichts erinnern zu können. „Wenn nicht alles nach seinen Vorstelsch­loss,

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