Der zähe Kampf um den Doktor
Der Fall Buchmann zieht sich seit Monaten hin. Die Klärung scheitert an Rechtsfragen und verdeckten Interessen.
ANALYSE.
Man kann es sich einfach machen: Övp-wirtschaftslandesrat Christian Buchmann hat in seiner Dissertation „Die Wirtschaft im Spannungsfeld von Zentrum und Peripherie“über weite Strecken unkorrekt zitiert. Dies wurde von mehreren Gutachtern bestätigt. Einer äußert sogar die „Überzeugung“, dass man aufgrund der „massiven Regelverletzung“die Promotion zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften „aberkennen sollte“.
Was also, fragen sich viele Beobachter, gibt es da noch zu zögern? Weg mit dem Titel und Rücktritt als Landesrat wegen des erschütterten Vertrauens – das sehen viele als unausweichliche Konsequenz, sofern man den Politiker nicht auf unlautere Art schützen wolle.
Es liegt allerdings auch an solchen harsch formulierten Ansprüchen, dass sich der Fall wie ein Kaugummi zieht. Denn die Universität Graz steckt in der Zwickmühle: Sie kann sich eine vorschnelle Sanktion aufgrund von öffentlichem Druck genauso wenig leisten wie eine Ver- des mindestens peinlichen Vorfalls. Deshalb will man extrem sorgfältig arbeiten – und gerät jetzt in Zeitnot. Denn eine akzeptable Lösung beinhaltet auch, dass man in angemessener Zeit zur Entscheidung findet.
Auf Anfrage schweigen alle Stellen, doch der Verfahrensstand lässt sich gut rekonstruieren: Erste Vorwürfe waren im Juni 2016 aufgetaucht, im No- vember erhielt die Uni dann drei wissenschaftliche Gutachten, die Buchmann in Summe belasten. Der Landesrat seinerseits sandte am 28. Dezember eine schriftliche Rechtfertigung an Vizerektor Martin Polaschek. Er wehrt sich erbittert: Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Und es fehle jeder Nachweis der subjektiven Täuschungsabsicht.
Damit ist die Titelaberkenharmlosung