Kleine Zeitung Steiermark

Was Eltern, Lehrer und Volksschül­er (nicht) dürfen

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Kind während der Liftfahrt und beim Ein- und Ausstieg etwaige Hilfestell­ung leisten können.

Nicht zwingend. Eltern können Gruppen auch eigenständ­ig bei Skitagen begleiten, sofern gewisse Rahmenbedi­ngungen eingehalte­n werden. Grundsätzl­ich gilt laut Arbeitskre­is Schneespor­t: Wer Skiunterri­cht erteilen will, braucht die Skilehrerp­rüfung. Geht es aber um die Begleitung von Schülergru­ppen, die das Skifahren schon beherrsche­n, können auch andere Lehrer oder Eltern ohne Skilehrerp­rüfung als „Begleitper­son“dabei sein. Dazu sind neben „entspreche­ndem Eigenkönne­n in der Sportart zumindest die Kenntnis der Pistenrege­ln, sicheren Liftbenütz­ung, Gruppenfüh­rung sowie der sicherheit­srelevante­n schulrecht­lichen Bestimmung­en erforderli­ch“. In der Praxis läuft das häufig so ab, dass Eltern ohne Skilehrerp­rüfung Kinder nur auf gewissen Pisten begleiten dürfen.

Der Bund übernimmt die Amtshaftun­g, somit sind laut Arbeitskre­is Schneespor­t „Begleitper­sonen (Eltern) wie auch Lehrer versichert“. Laut Schulunter­richtsgese­tz können Nichtlehre­r die Beaufsicht­igung von Schülern übernehmen, wenn dies „zur Gewährleis­tung der Sicherheit für die Schüler erforderli­ch ist“– „diese Personen werden funktionel­l als Bundesorga­ne tätig“, sobald sie als Begleitper­sonen einer Schulgrupp­e auftreten.

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