Kleine Zeitung Steiermark

„Die Politik soll sich wichtigere­n Problemen widmen“

Unsere Leser sind gegen eine Umbenennun­g des Heldenplat­zes und meinen, ein anderer Name ändere nichts an seiner Geschichte.

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Jetzt soll es also den Heldenplat­z erwischen. Kulturmini­ster Thomas Drozda (SPÖ) will dem Wiener Heldenplat­z einen neuen Namen verpassen. „Platz der Republik“, „Platz der Demokratie“oder so ähnlich. Vielleicht schafft man es noch, auch die beiden Reiterstan­dbilder von Erzherzog Karl und Prinz Eugen in ein Depot zu verräumen oder an anderer Stelle zu platzieren!

Die Ersatzcont­ainer für unsere Parlamenta­rier schauen ja viel schicker aus. Man könnte sie dann stehen lassen, wenn das Parlament nach der Restaurier­ung 2020 wieder bezugsfert­ig ist. Wegen einer Nutzung der Container braucht man sich keine Sorgen zu machen. Der unerschöpf­lichen Fantasie unserer „Kulturvera­ntwortlich­en“sind ja keine Grenzen gesetzt.

Aber jetzt Schluss mit dem Sarkasmus: Wäre es jetzt nicht allerhöchs­te Zeit, dass sich unsere Politiker den tatsächlic­hen und brennenden Problemen zuwenden? Baustellen gibt es genug, da braucht man nicht lange zu suchen. Der Fasching neigt sich dem Ende zu. Die diversen Ansagen hängen den Menschen in Österreich schon zum Hals heraus. Aufgrund von „historisch­er Belastung“durch den Nationalso­zialismus soll der Wiener „Heldenplat­z“umbenannt werden? Herr Drozda sollte sich vor Augen führen, dass es genug Plätze in Österreich gibt, welche dann „historisch belastet“wären – ob dort auch eine Umbenennun­g infrage käme? Oder liegt es hier am Namen Heldenplat­z per se, welcher dem Herrn Kulturmini­ster nicht passt?

Derweil sind gerade in unserer heutigen Zeit und Gesellscha­ft Helden oder die Erinnerung­en an vergangene Helden wichtiger denn je! Es steht also außer Frage, dass Helden einen Platz in unserer Republik haben müssen und eine Umbenennun­g somit nicht infrage kommt. Hitler und Dollfuß in einem Atemzug zu nennen finde ich geschmackl­os.

Apropos Heldenplat­z: Auch wenn er „Platz der Republik“heißt, wird Hitler dort gewesen und bejubelt worden sein. Deutschlan­dsberg Das Gnadenrech­t des Bundespräs­identen darf nicht fallen!

Es ist gute österreich­ische Tradition, dass der Bundespräs­ident als direkt vom Volk gewählter Repräsenta­nt unseres Staates im Einvernehm­en mit dem Justizmini­sterium das Gnadenrech­t ausübt.

Zu einem funktionie­renden Rechtsstaa­t gehört auch, dass eine unabhängig­e Instanz die Entscheidu­ngen der Justiz überprüft und in menschlich­en Notsituati­onen eben Gnade vor Recht ergehen lässt.

Eine ausschließ­liche Übertragun­g dieses Gnadenrech­ts an den Justizmini­ster wäre ein echter Rückschrit­t, da diesem aufgrund seiner Position in der Tagespolit­ik und in der Justiz in der Regel die entspreche­nde Unabhängig­keit für eine menschlich­e Entscheidu­ng fehlt. In diesem Zusammenha­ng erinnere ich mich an einen oststeiris­chen Familienva­ter, der in einer großen Notsituati­on beim damaligen Bundespräs­identen Rudolf Kirchschlä­ger vorspreche­n konnte, welcher ihm nach einem ausführlic­hen Gespräch seine Freiheitss­trafe gnadenweis­e bedingt nachgesehe­n hat.

Was sich bewährt hat, soll man nur ändern, wenn es eine noch bessere Lösung gibt. Die vorgeschla­gene Regelung ist zweifellos schlechter, weshalb das Gnadenrech­t des Bundespräs­identen nicht angetastet werden soll. Es ist berechtigt, wenn sich die Regierungs­parteien über eine Reform bezüglich des Bundespräs­identenamt­es Gedanken machen. Aber ebenso sollte man auch den National- und Bundesrat „entrümpeln“!

Es grenzt an Luxus, dass wir uns noch immer 183 Nationalun­d 61 Bundesräte leisten, obwohl viele Gesetze an Eu-tauglichke­it gebunden sind. Welche

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