Lebenslange Haft für Raser
Ein Berliner Gericht verurteilte Lenker nach tödlichem Unfall erstmals wegen Mordes. Ein auch in Österreich denkbares Szenario.
Anfang Februar 2016: Zwei Männer im Alter von 25 und 27 Jahren rasen mit 160 Stundenkilometern um die Wette den Kurfürstendamm in Berlin entlang. Dabei ignorieren sie elf rote Ampeln und fahren mehrere Straßenbegrenzungen um. Kurz vor dem Kaufhaus Kadewe rammt der 27Jährige mit seinem Sportwagen dann einen Jeep, der bei Grün über eine Kreuzung fährt. Der Geländewagen wird dabei über 70 Meter weit über die Straße geschleudert, der 69-jährige Fahrer stirbt noch am Unfallort. Beide Sportwagenfahrer werden in dieser Nacht hingegen kaum verletzt. In einem bislang einzigartigen Prozess in Deutschland mussten sich die beiden Männer vor dem Landesgericht Berlin verantworten. Das Gericht sprach sie des Mordes schuldig und verurteilte sie – nicht rechtskräftig – zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Damit folgte man den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz. Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tö- tung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. Sollte das Urteil des Landgerichts in einer Revision beim Bundesgerichtshof Bestand haben,