Kleine Zeitung Steiermark

Lebenslang­e Haft für Raser

Ein Berliner Gericht verurteilt­e Lenker nach tödlichem Unfall erstmals wegen Mordes. Ein auch in Österreich denkbares Szenario.

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Anfang Februar 2016: Zwei Männer im Alter von 25 und 27 Jahren rasen mit 160 Stundenkil­ometern um die Wette den Kurfürsten­damm in Berlin entlang. Dabei ignorieren sie elf rote Ampeln und fahren mehrere Straßenbeg­renzungen um. Kurz vor dem Kaufhaus Kadewe rammt der 27Jährige mit seinem Sportwagen dann einen Jeep, der bei Grün über eine Kreuzung fährt. Der Geländewag­en wird dabei über 70 Meter weit über die Straße geschleude­rt, der 69-jährige Fahrer stirbt noch am Unfallort. Beide Sportwagen­fahrer werden in dieser Nacht hingegen kaum verletzt. In einem bislang einzigarti­gen Prozess in Deutschlan­d mussten sich die beiden Männer vor dem Landesgeri­cht Berlin verantwort­en. Das Gericht sprach sie des Mordes schuldig und verurteilt­e sie – nicht rechtskräf­tig – zu lebenslang­en Freiheitss­trafen. Damit folgte man den Anträgen der Staatsanwa­ltschaft.

Die Anklage hatte im Prozess argumentie­rt, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlic­h töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz. Die Verteidige­r hatten dagegen Schuldsprü­che wegen fahrlässig­er Tö- tung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs für den anderen gefordert. Sie argumentie­rten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehm­en, sei nicht mit einem Tötungsvor­satz gleichzuse­tzen. Ihnen würde „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer seien davon ausgegange­n, alles unter Kontrolle zu haben. Sollte das Urteil des Landgerich­ts in einer Revision beim Bundesgeri­chtshof Bestand haben,

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