Kleine Zeitung Steiermark

Hohehaftst­rafe als Warnung für Politiker

„Es ist ein strenges Urteil“, sagt Verteidige­r. Zwei Jahre und zehn Monate Haft für Fohnsdorfs Ex-ortschef Johann Straner.

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vor Augen führen, dass mit der Verantwort­ung für öffentlich­e Mittel „nicht zu spaßen ist“, führte die Richterin aus.

Die Gemeinde Fohnsdorf hatte sich dem Verfahren als Privatbete­iligte angeschlos­sen und einen Schaden von 1,4 Millionen Euro beziffert. Vom Strafgeric­ht wurden gestern allerdings nur 10.000 Euro zugesproch­en, weiters wurde auf den Zi- vilrechtsw­eg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, Straner erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Nach den Schlussplä­doyers von Staatsanwa­lt Walter Plöbst und Verteidige­r Dieter Neger ging Straner auf Angriff: „Die Anklage ist vier Tage vor der Gemeindera­tswahl 2015 gekommen, das kann Zufall sein oder auch politische Interventi­on.“Dem Staatsanwa­lt warf er „mobürgerme­istern ralische Mitschuld“am Suizid seiner ebenfalls mitangekla­gten Lebensgefä­hrtin vor, Övpmandata­re hätten in Parteizeit­ungen Lügen verbreitet, das sei „abscheulic­h und niederträc­htig“, auch sei er einer „beispiello­sen Medienkamp­agne“ausgesetzt gewesen.

Verurteilt wurde Straner wegen Amtsmissbr­auchs und Untreue, konkret: nicht genehmigte Kreditaufn­ahmen für die Therme, eigenmächt­ige Zahlungen an die Therme, der rechtswidr­ige Erlass der Lustbarkei­tsabgabe für ein Kino und ein Vertrag zwischen ÖBB und Gemeinde, der seine persönlich­e Arbeitskrä­fteüberlas­sung regelte. „Sie haben ihre Befugnisse wissentlic­h missbrauch­t“, gab die Richterin Straner mit auf den Weg.

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