Hohehaftstrafe als Warnung für Politiker
„Es ist ein strenges Urteil“, sagt Verteidiger. Zwei Jahre und zehn Monate Haft für Fohnsdorfs Ex-ortschef Johann Straner.
vor Augen führen, dass mit der Verantwortung für öffentliche Mittel „nicht zu spaßen ist“, führte die Richterin aus.
Die Gemeinde Fohnsdorf hatte sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und einen Schaden von 1,4 Millionen Euro beziffert. Vom Strafgericht wurden gestern allerdings nur 10.000 Euro zugesprochen, weiters wurde auf den Zi- vilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Straner erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Nach den Schlussplädoyers von Staatsanwalt Walter Plöbst und Verteidiger Dieter Neger ging Straner auf Angriff: „Die Anklage ist vier Tage vor der Gemeinderatswahl 2015 gekommen, das kann Zufall sein oder auch politische Intervention.“Dem Staatsanwalt warf er „mobürgermeistern ralische Mitschuld“am Suizid seiner ebenfalls mitangeklagten Lebensgefährtin vor, Övpmandatare hätten in Parteizeitungen Lügen verbreitet, das sei „abscheulich und niederträchtig“, auch sei er einer „beispiellosen Medienkampagne“ausgesetzt gewesen.
Verurteilt wurde Straner wegen Amtsmissbrauchs und Untreue, konkret: nicht genehmigte Kreditaufnahmen für die Therme, eigenmächtige Zahlungen an die Therme, der rechtswidrige Erlass der Lustbarkeitsabgabe für ein Kino und ein Vertrag zwischen ÖBB und Gemeinde, der seine persönliche Arbeitskräfteüberlassung regelte. „Sie haben ihre Befugnisse wissentlich missbraucht“, gab die Richterin Straner mit auf den Weg.