„Die türkische Botschaft in die Pflicht nehmen“
Es ist nicht im Interesse Österreichs, dass neue Staatsbürger auch andere Staatsbürgerschaften haben, meinen Leser.
So schwierig kann es doch nicht sein, in den Akten der Antragsteller für die österreichische Staatsbürgerschaft den Wahrheitsgehalt der vorgelegten Bestätigungen von Botschaft oder Konsulaten der Türkei zu überprüfen. Das Außenministerium müsste nur die türkische Botschaft in die Pflicht nehmen, an der Vollziehung der österreichischen Gesetze mitzuwirken, und zu den kolportierten 10.000 Fällen klar Stellung beziehen und die Nachweise für die tatsächliche Rücklegung der türkischen Staatsbürgerschaften erbringen. Die vorgelegten Bestätigungen haben als Absichtserklärung der Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft meiner Meinung nach keine rechtliche Relevanz.
Wenn der Staat von diesem Missstand Kenntnis hat und nichts unternimmt, stellt er sich auf die gleiche Stufe wie der türkische Staat, der Bestätigungen ausstellt, aber anscheinend die türkische Staatsbürgerschaft weiter bestehen lässt und sich so eine dankbare Wähler- sichert. Der österreichische Staat darf sich künftig nicht mit Gefälligkeitsbestätigungen von Konsulaten und Botschaften zufriedengeben und muss essenziellere Nachweise verlangen. Diese Doppelstaatsbürgerschaften sind kein gutes Zeichen an unsere neuen Staatsbürger für eine gelungene Integration. Die erfrischend klaren Worte in Stefan Winklers Leitartikel (und auch von Außenminister Kurz in der ZIB 2) sprechen vermutlich vielen Österreichern aus dem Herzen – großes Kompliment und Dankeschön dafür! Herr Erdog˘an und seine Umma zündeln mit ihren Wahlveranstaltungen in der Türkei, und sie versuchen es mit viel Chuzpe und Diffamierung auch auf fremdem Boden. Als ob Fernsehen und Internet als Informationsträger für Auslandstürken und (illegale?) Doppelstaatsbürger nicht ähnlich meinungsbildend wären!
Man stelle sich mal vor, wie es umgekehrt wäre: Die FPÖ oder die AFD organisierten auf die dieselbe Art Wahlveranstaltungen in der Türkei .... Die Antwort auf derartigen Aktionismus sollte aus sicherheitspolitischen Gründen ein standhaftes Nein sein. Ein „klares Jein“, wie das des Verfassungsrechtlers Funk, würde vom Palastherrn in Ankara als erwartbarer Kniefall betrachtet werden. Ich gratuliere Stefan Winkler zu seinem Leitartikel. Endlich ein mutiger Journalist, der die Sache im Kern anspricht. Auch ich frage mich, warum unsere Politiker/-innen so entscheidungsschwach sind und das Problem mit der Doppelstaatsbürgerschaft nicht ganz einfach lösen. Sie bräuchten nur darüber nachdenken, dass es unmöglich und absolut unsinnig ist, eine zweite Staatsbürgerschaft zu besitzen.
Wenn jemand dauerhaft nach Österreich zieht, Österreich als Mittelpunkt seines Lebensinteresses sieht und die österreichischen Gesetze anerkennt, dann soll ihm oder ihr nach festgelegten Fristen und Bedingungen diese wohl sehr erstrebensklientel werte österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.
Welches Interesse kann Österreich aber daran haben, dass dieser neue Staatsbürger auch noch in anderen Ländern, die nicht der Mittelpunkt seines Lebensinteresses sind, Staatsbürgerschaften besitzt? Wohl keines. Wenn aber für einen in Österreich lebenden Ausländer der Heimatstaat noch sehr wichtig ist und bleibt, dann ist dies sein gutes Recht. Er oder sie kann aber deshalb niemals österreichische/-r Staatsbürger/-in werden. Diese Regelung rasch in eine juridisch richtige und gesetzliche Form und zu bringen, ist von unserer Volksvertretung anscheinend viel zu viel verlangt. Gratulation zur „Amanda Klachl“vom 7. März: Ein Volltreffer – im Witz und in der Anspielung!