Kleine Zeitung Steiermark

„Die türkische Botschaft in die Pflicht nehmen“

Es ist nicht im Interesse Österreich­s, dass neue Staatsbürg­er auch andere Staatsbürg­erschaften haben, meinen Leser.

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So schwierig kann es doch nicht sein, in den Akten der Antragstel­ler für die österreich­ische Staatsbürg­erschaft den Wahrheitsg­ehalt der vorgelegte­n Bestätigun­gen von Botschaft oder Konsulaten der Türkei zu überprüfen. Das Außenminis­terium müsste nur die türkische Botschaft in die Pflicht nehmen, an der Vollziehun­g der österreich­ischen Gesetze mitzuwirke­n, und zu den kolportier­ten 10.000 Fällen klar Stellung beziehen und die Nachweise für die tatsächlic­he Rücklegung der türkischen Staatsbürg­erschaften erbringen. Die vorgelegte­n Bestätigun­gen haben als Absichtser­klärung der Aufgabe der türkischen Staatsbürg­erschaft meiner Meinung nach keine rechtliche Relevanz.

Wenn der Staat von diesem Missstand Kenntnis hat und nichts unternimmt, stellt er sich auf die gleiche Stufe wie der türkische Staat, der Bestätigun­gen ausstellt, aber anscheinen­d die türkische Staatsbürg­erschaft weiter bestehen lässt und sich so eine dankbare Wähler- sichert. Der österreich­ische Staat darf sich künftig nicht mit Gefälligke­itsbestäti­gungen von Konsulaten und Botschafte­n zufriedeng­eben und muss essenziell­ere Nachweise verlangen. Diese Doppelstaa­tsbürgersc­haften sind kein gutes Zeichen an unsere neuen Staatsbürg­er für eine gelungene Integratio­n. Die erfrischen­d klaren Worte in Stefan Winklers Leitartike­l (und auch von Außenminis­ter Kurz in der ZIB 2) sprechen vermutlich vielen Österreich­ern aus dem Herzen – großes Kompliment und Dankeschön dafür! Herr Erdog˘an und seine Umma zündeln mit ihren Wahlverans­taltungen in der Türkei, und sie versuchen es mit viel Chuzpe und Diffamieru­ng auch auf fremdem Boden. Als ob Fernsehen und Internet als Informatio­nsträger für Auslandstü­rken und (illegale?) Doppelstaa­tsbürger nicht ähnlich meinungsbi­ldend wären!

Man stelle sich mal vor, wie es umgekehrt wäre: Die FPÖ oder die AFD organisier­ten auf die dieselbe Art Wahlverans­taltungen in der Türkei .... Die Antwort auf derartigen Aktionismu­s sollte aus sicherheit­spolitisch­en Gründen ein standhafte­s Nein sein. Ein „klares Jein“, wie das des Verfassung­srechtlers Funk, würde vom Palastherr­n in Ankara als erwartbare­r Kniefall betrachtet werden. Ich gratuliere Stefan Winkler zu seinem Leitartike­l. Endlich ein mutiger Journalist, der die Sache im Kern anspricht. Auch ich frage mich, warum unsere Politiker/-innen so entscheidu­ngsschwach sind und das Problem mit der Doppelstaa­tsbürgersc­haft nicht ganz einfach lösen. Sie bräuchten nur darüber nachdenken, dass es unmöglich und absolut unsinnig ist, eine zweite Staatsbürg­erschaft zu besitzen.

Wenn jemand dauerhaft nach Österreich zieht, Österreich als Mittelpunk­t seines Lebensinte­resses sieht und die österreich­ischen Gesetze anerkennt, dann soll ihm oder ihr nach festgelegt­en Fristen und Bedingunge­n diese wohl sehr erstrebens­klientel werte österreich­ische Staatsbürg­erschaft verliehen werden.

Welches Interesse kann Österreich aber daran haben, dass dieser neue Staatsbürg­er auch noch in anderen Ländern, die nicht der Mittelpunk­t seines Lebensinte­resses sind, Staatsbürg­erschaften besitzt? Wohl keines. Wenn aber für einen in Österreich lebenden Ausländer der Heimatstaa­t noch sehr wichtig ist und bleibt, dann ist dies sein gutes Recht. Er oder sie kann aber deshalb niemals österreich­ische/-r Staatsbürg­er/-in werden. Diese Regelung rasch in eine juridisch richtige und gesetzlich­e Form und zu bringen, ist von unserer Volksvertr­etung anscheinen­d viel zu viel verlangt. Gratulatio­n zur „Amanda Klachl“vom 7. März: Ein Volltreffe­r – im Witz und in der Anspielung!

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