Kleine Zeitung Steiermark

Die im Dunkeln sieht man nicht

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MDit einem Achselzuck­en wehrt der Innenminis­ter die Frage ab, wie viele Menschen ohne Aufenthalt­sberechtig­ung in Österreich eigentlich leben. Das wisse man nicht. „Eine Dunkelziff­er ist eine Dunkelziff­er“, antwortet Wolfgang Sobotka. Er hält sich an die Moritat in der „Dreigrosch­enoper“: „Man siehet die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht.“

Ins Scheinwerf­erlicht der Behörde gerieten nach Auskunft Sobotkas 3300 Personen, die kein Bleiberech­t haben und Österreich verlassen müssten. Ihnen soll, wenn das verschärft­e Asylgesetz auch vom Parlament beschlosse­n wird, die Grundverso­rgung gestrichen werden, sollten sie ihrer Ausreisepf­licht trotz Aufforderu­ng und Beratung nicht nachkommen. Es sei dem Rechtsstaa­t nicht zuzumuten, Gesetzesbr­uch auch noch aus Steuergeld­ern zu belohnen.

Nicht alle sehen es so. Die Hilfsorgan­isationen bildeten eine Protestfro­nt, das rote Wien kündigte Widerstand an: Der Innenminis­ter treibe Schutzsuch­ende in Obdachlosi­gkeit und Hunger, was letztlich in der Kriminalit­ät ende.

Ist das nicht eine maßlose Übertreibu­ng? Angesichts der fast 160.000 Asylanträg­e, die zwischen 2014 und 2016 in Österreich gestellt wurden, ist die Zahl von 3300, deren Anträge rechtskräf­tig abgelehnt wurden und die ausreisen müssten, gering. Der Einwand trifft zu, dass Asylverfah­ren lange dauern und oft bis zum Höchstgeri­cht führen. Das Bundesamt für Fremdenwes­en hat im Vorjahr immerhin über 57.000 Asylentsch­eidungen gefällt, davon waren 28.000 positiv und 20.000 negativ. er Rest von fast 10.000 waren „sonstige Entscheidu­ngen“, weil die Antragstel­ler z. B. nicht mehr auffindbar waren. Sind sie in andere Staaten weitergezo­gen oder in Österreich untergetau­cht?

Neu wäre das nicht. Laut Rechnungsh­of ist bei mehr als der Hälfte der Personen, in Summe rund 40.000, deren Asylanträg­e zwischen 2010 und 2014 abgelehnt wurden, nicht bekannt, ob sie Österreich tatsächlic­h verlassen haben.

Wie heißt es doch bei Bertolt Brecht: Die im Dunkeln sieht man nicht.

„Ist der Protest von Hilfsorgan­isationen gegen das geplante verschärft­e Asylgesetz nicht eine maßlose Übertreibu­ng?“

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