Alle vier schuldig gesprochen
Urteile im Bzöprozess: ehemalige Politiker zu Geldund bedingten Haftstrafen wegen Untreue verurteilt. Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Entschuldigung“: Gefühlte 100 Mal war das in den Schlussworten der vier Angeklagten im Bzöprozess gestern zu hören. Es half ihnen nicht. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauserkarl ließ keinen der Ex-politiker ungeschoren davonkommen. Stefan Petzner wurde zu zehn Monaten bedingt, Gerhard Dörfler zu acht Monaten bedingt und 15.000 Euro Geldstrafe, Uwe Scheuch zu 22.000 Euro Geldstrafe und Harald Dobernig zu einer viermonatigen bedingten Strafe verurteilt (Details siehe links).
Der letzte Verhandlungstag begann mit einer Überraschung: Die Landesimmobiliengesellschaft (LIG), über sie wurde 2009 das Projekt abgewickelt, schloss sich dem Verfahren an und forderte von den vier Angeklagten 203.000 Euro. „Der LIG ist durch diese Broschüre ein Schaden entstanden“, sagte Lig-anwalt Bernhard Fink.
Davon wollten die Angeklagten nichts wissen. „Der LIG kann kein Schaden entstanden sein, da sie das Geld anderer Gesellschaften verwaltet hat“, sagte Scheuchs Verteidigerin Ulrike Pöchinger. Da ihr Mandant nicht wusste, was Petzner anrichte, forderte sie einen Freispruch für Scheuch.
forderte auch Gunter Huainigg. Sein Mandant sei nach dem Tod Jörg Haiders „ins Haifischbecken Politik gestoßen“worden, sagte Dörflers Verteidiger. Petzner sei der „Macher der Betriebsunfallbroschüre“gewesen. Leopold Wagner, Dobernigs Verteidiger, sah das ebenso. Sein Mandant habe für seinen Bereich ein Geständnis abgelegt. Er beantragte einen teilweisen Freispruch, auch weil „die Berichte über die Causa mittelalterliche Prangerstrafen bescheiden aussehen lassen“. Wer seinen Job mit Begeisterung mache, mache auch Fehler, sagte Petzners Anwalt Ferdinand Lanker. „Aber Stefan Petzner hatte den Mut, seinen Fehler zu gestehen.“
Nach dem Entschuldigungsmarathon der Angeklagten zog sich der Senat zur Beratung zurück. „Sie waren damals die führenden Männer im BZÖ und im Land. Es ist für