Lehrer verweigern Ja zur Schulreform
Gewerkschaft gibt zwar Weg für Begutachtung des Schulreformpakets frei, verlangt aber dennoch weitere Verhandlungen.
Das sei „keine inhaltliche Zustimmung“zum Reformpaket, betonte Lehrergewerkschafter Paul Kimberger gestern am späten Nachmittag. Zuvor hatten die Standesvertreter der Pädagogen mehrere Stunden lang über der mit der Bundesregierung mühsam ausgehandelten Schulautonomie-reform gebrütet. Am Ende stand gestern ein mehrheitlicher Lehrerbeschluss, dass das Gesetzespaket in die Begutachtung gehen darf. Doch grünes Licht bedeute das noch nicht, schränkte Kimberger nach der Sitzung ein. Bei vielen Punkten gebe es noch Bedenken, weshalb nach dem Ende der sechswöchigen Begutachtungsfrist neuerlich Verhandlungen mit dem Bildungsministerium stattfinden sollen.
Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) will dennoch keine Zeit verlieren und die Begutachtung für das Paket, das 34 Gesetzesänderungen enthält, umgehend starten lassen. Heute wird sie gemeinnach sam mit Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) den bislang ausgehandelten Kompromiss öffentlich präsentieren. Das Ziel: Die Reform soll Anfang 2018 in Kraft treten, muss dafür aber vorher noch durch den Nationalrat gehen, was noch vor dem Sommer geschehen soll.
Zeitplan hält, ist offen. Denn die Lehrervertreter orten im Gesetzesentwurf immer noch Hintertüren für ein verstecktes Sparpaket. So habe die Ministerin in den Verhandlungen wiederholt ange- kündigt, dass die mögliche Zusammenführung von Schulen zu größeren Clustern nur freiwillig passieren solle, sagt Kimberger. „Das ist aus dem vorliegenden Entwurf aber nicht herauszulesen.“Die Gewerkschaft befürchtet, dass Schulen nur aus Kostengründen unter Zwang verschmolzen werden.
den ursprünglichen Plänen der Regierung hätten die Direktoren bzw. die künftigen Clusterleiter weitreichende Entscheidungsfreiheiten zu Klassen- und Gruppengrößen, Schulstundendauer oder Öffnungszeiten der Schulen genossen. Diese Freiheiten werden auf Drängen der Gewerkschaft nun doch weniger umfassend ausfallen. So sollen etwa Klassen und Gruppen nur dann über die bisherige Teilungszahl von 25 hinaus vergrößert werden dürfen, wenn die Schulpartner – also Eltern, Lehrer und Schüler – den Plänen zustimmen.
Weitgehende Einigkeit dürfte dagegen beim Besoldungsrecht bestehen. Direktoren, deren Schulen in Clustern aufgehen, sollen drei Jahre lang ihre vollen Zulagen weiterbezahlt bekommen. Danach folgt ein jährlich wachsender Abschlag.