Tierschutz mit Schlupflöchern
sie das Verbot des Tätowierens und der Verfärbung von Haut, Federn oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen sowie das Verbot von sogenannten „Würgehalsbändern“, die bisher gerne beim Abrichten von Hunden verwendet wurden. Neu im Gesetz ist auch die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Zuchtkatzen mithilfe eines Mikrochips ab 2018, die grundsätzlich sehr positiv ist. Kritisch sei jedoch die Formulierung des Zuchtbegriffs, die laut Pluda „zu breit“sei. Auch die „ungezielte Paarung“– sprich, wenn sie nicht verhindert wird – soll dann als Zucht gelten. Die Schattenseite dabei: „Jeder könnte die Zucht anmelden und gegebenenfalls auch bewilligt bekommen“, erklärt die Tierex- pertin. Damit würden nämlich der „unseriösen Zucht im Wohnzimmer“Tür und Tor geöffnet werden. Und die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen würde dadurch aufgeweicht. „Auch die Paarung von Freigängerkatzen würde als Zucht gelten“, verdeutlicht Pluda mithilfe eines Beispiels. „Man muss diese nur mit einem Chip kennzeichnen, anmelden und bewilligt bekommen.“Die Kastrationspflicht könnte damit relativ einfach umgangen werden.
gingen die Neuerungen im Gesetz nicht weit genug: Die FPÖ sah etwa zu wenig Fortschritt im Nutztierbereich. Das Team Stronach kritisierte ebenso, dass noch „Schlupflöcher“in der Kastrationspflicht von Freigängerkat- zen bestünden. Die Grünen plädierten für eine Gesetzesänderung bei der Tötung von männlichen Küken. Außerdem setzten sie sich für ein Gütesiegelgesetz für Daunen ein. Durch lückenhafte Kontrollsysteme können viele Firmen nicht ausschließen, dass für die von ihnen verwendeten Daunen zuvor Tiere gequält wurden. Beide Anträge wurden vertagt.