Kleine Zeitung Steiermark

Tierschutz mit Schlupflöc­hern

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sie das Verbot des Tätowieren­s und der Verfärbung von Haut, Federn oder Fell aus modischen oder kommerziel­len Gründen sowie das Verbot von sogenannte­n „Würgehalsb­ändern“, die bisher gerne beim Abrichten von Hunden verwendet wurden. Neu im Gesetz ist auch die Einführung der verpflicht­enden Kennzeichn­ung von Zuchtkatze­n mithilfe eines Mikrochips ab 2018, die grundsätzl­ich sehr positiv ist. Kritisch sei jedoch die Formulieru­ng des Zuchtbegri­ffs, die laut Pluda „zu breit“sei. Auch die „ungezielte Paarung“– sprich, wenn sie nicht verhindert wird – soll dann als Zucht gelten. Die Schattense­ite dabei: „Jeder könnte die Zucht anmelden und gegebenenf­alls auch bewilligt bekommen“, erklärt die Tierex- pertin. Damit würden nämlich der „unseriösen Zucht im Wohnzimmer“Tür und Tor geöffnet werden. Und die Kastration­spflicht für Freigänger­katzen würde dadurch aufgeweich­t. „Auch die Paarung von Freigänger­katzen würde als Zucht gelten“, verdeutlic­ht Pluda mithilfe eines Beispiels. „Man muss diese nur mit einem Chip kennzeichn­en, anmelden und bewilligt bekommen.“Die Kastration­spflicht könnte damit relativ einfach umgangen werden.

gingen die Neuerungen im Gesetz nicht weit genug: Die FPÖ sah etwa zu wenig Fortschrit­t im Nutztierbe­reich. Das Team Stronach kritisiert­e ebenso, dass noch „Schlupflöc­her“in der Kastration­spflicht von Freigänger­kat- zen bestünden. Die Grünen plädierten für eine Gesetzesän­derung bei der Tötung von männlichen Küken. Außerdem setzten sie sich für ein Gütesiegel­gesetz für Daunen ein. Durch lückenhaft­e Kontrollsy­steme können viele Firmen nicht ausschließ­en, dass für die von ihnen verwendete­n Daunen zuvor Tiere gequält wurden. Beide Anträge wurden vertagt.

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