Versuchte Tötung aus Hilflosigkeit
Oststeirer fuhr aus Verzweiflung absichtlich mit seiner dementen Frau gegen Wand: vier Jahre wegen versuchten Totschlags.
gelassen“, sagte er am ersten Verhandlungstag im Jänner. Am Ende wusste sie nicht mehr, ob sie zu Hause war. Er fuhr eine Runde mit ihr, sie stieg aus, war zufrieden. An diesem 24. Juli stieg sie nach der vierten Runde daheim aus und fragte, wann sie jetzt endlich nach Hause könne. Das war laut psychiatrischem Gutachter wohl der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Der Gerichtsmediziner sagt, sie sei Ende September an einem Thrombus gestorben – nach einer Operation, nach den Brüchen, die sie beim Vorfall erlitten hatte. „Das ist eine klassische Kausalität.“Verteidiger Gerald Ruhri bezweifelt den Zusammenhang. Und sein Mandant sei „ein Kollateralschaden unseres Pflegesystems. Keiner kümmert sich um die Pflegenden.“
Die Geschworenen verneinen die Frage nach dem Mord, sie verneinen auch den Mordversuch und den Totschlag. Mit 8:0 Stimmen entscheiden sie auf versuchten Totschlag. Gemeinsam mit den Berufsrichtern verhängen sie wegen der zahlreichen Milderungsgründe vier Jahre Haft – ein Jahr weniger als die gesetzliche Mindeststrafe. Nur 15 Monate muss er absitzen, der Rest wird bedingt verhängt.
Richterin Susanne Haas betont, dass eine versuchte Tötung zu den schwersten Delikten gehört, „aber das Gericht verkennt nicht die Hilflosigkeit und die Verzweiflung, die sich über Jahre bei Ihnen aufgebaut haben“. Der Angeklagte nimmt das Urteil an.