Kleine Zeitung Steiermark

Versuchte Tötung aus Hilflosigk­eit

Oststeirer fuhr aus Verzweiflu­ng absichtlic­h mit seiner dementen Frau gegen Wand: vier Jahre wegen versuchten Totschlags.

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gelassen“, sagte er am ersten Verhandlun­gstag im Jänner. Am Ende wusste sie nicht mehr, ob sie zu Hause war. Er fuhr eine Runde mit ihr, sie stieg aus, war zufrieden. An diesem 24. Juli stieg sie nach der vierten Runde daheim aus und fragte, wann sie jetzt endlich nach Hause könne. Das war laut psychiatri­schem Gutachter wohl der sprichwört­liche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.

Der Gerichtsme­diziner sagt, sie sei Ende September an einem Thrombus gestorben – nach einer Operation, nach den Brüchen, die sie beim Vorfall erlitten hatte. „Das ist eine klassische Kausalität.“Verteidige­r Gerald Ruhri bezweifelt den Zusammenha­ng. Und sein Mandant sei „ein Kollateral­schaden unseres Pflegesyst­ems. Keiner kümmert sich um die Pflegenden.“

Die Geschworen­en verneinen die Frage nach dem Mord, sie verneinen auch den Mordversuc­h und den Totschlag. Mit 8:0 Stimmen entscheide­n sie auf versuchten Totschlag. Gemeinsam mit den Berufsrich­tern verhängen sie wegen der zahlreiche­n Milderungs­gründe vier Jahre Haft – ein Jahr weniger als die gesetzlich­e Mindeststr­afe. Nur 15 Monate muss er absitzen, der Rest wird bedingt verhängt.

Richterin Susanne Haas betont, dass eine versuchte Tötung zu den schwersten Delikten gehört, „aber das Gericht verkennt nicht die Hilflosigk­eit und die Verzweiflu­ng, die sich über Jahre bei Ihnen aufgebaut haben“. Der Angeklagte nimmt das Urteil an.

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