Kleine Zeitung Steiermark

Nachdenkpa­use hinter Gittern

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Auf dem Weg zum Urteil liegen Hinderniss­e. Ein Zeuge ist schon zum zweiten Mal erkrankt – er muss Richterin Christin Amschl eine ärztliche Bestätigun­g schicken. Einer wurde „zu spät“geladen, sein Arbeitgebe­r gibt ihm nicht frei.

Einer sitzt im Häfen, ein paar Türen weiter, und komme nicht aus – aber am Ende verzichten Staatsanwa­lt und Verteidigu­ng an diesem zweiten Verhandlun­gstag auf alle weiteren Zeugen. Die Sache ist ohnehin klar.

„Fortgesetz­te Gewaltausü­bung“wird dem Angeklagte­n Von Fall zu Fall (26) angelastet. Er soll seine Exfreundin wiederholt mit der Faust geschlagen haben. Er soll ihr bis zu 100 SMS und Whatsapp-nachrichte­n geschickt haben – pro Tag. Er soll ihr mit der Veröffentl­ichung von Nacktfotos gedroht haben.

„Den Schlussstr­ich“wollte er

Inicht akzeptiere­n, die Drohung war nur, um sie zu ärgern, und die fortgesetz­te Gewaltausü­bung bestreitet er.

Sein Verteidige­r bezweifelt die dafür „gesetzlich geforderte­n zehn Angriffe“. Außerdem, wie glaubwürdi­g ist ein Opfer, das einmal resolut die Polizei ruft, die anderen Male nicht? Und das sagt, es habe ja auch schöne Momente gegeben? Hier blenden wir uns aus. st doch nicht alles klar? Für das Gericht schon: Von der Uhaft wandert der Angeklagte direkt für 15 Monate in Strafhaft.

Zusätzlich muss er offene bedingte Haftstrafe­n im Ausmaß von drei und vier Monaten gleich mitabsitze­n. Neben vielen Kleinigkei­ten hat er fünf „anrechenba­re Vorstrafen“: Nötigung, Drohung, immer wieder Körperverl­etzung, darunter auch ein Schlag gegen die Mutter seines Kindes, für das er übrigens nichts zahlt.

„Sein Vorleben gereicht ihm nicht zur Ehre“, räumt sein Anwalt ein. Er selbst will nachdenken, ob er das Urteil annimmt, und wer weiß, vielleicht sogar über sein Leben.

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