Bei Kindern Wahlfreiheit statt Bevormundung!
Viele Familien wollen mehr Zeit für ihre Kinder haben.“Das ist das Ergebnis einer Studie, bei der in Europa und Übersee 80.00 Menschen unter 45 Jahren zum Thema Kinderbetreuung befragt wurden. Die österreichische Politik trägt dem nicht Rechnung. Im Gegenteil: Eltern, welche ihr unter dreijähriges Kleinkind familienextern in einer Krabbelgruppe betreuen lassen, bekommen zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld bis zu 846 Euro im Monat aus Steuermitteln, damit sie sich diese Betreuungsform leisten können.
Eltern, welche ihr Kleinkind bis zu drei Jahren familienintern betreuen, bekommen dagegen keine öffentliche Unterstützung. Die Gemeinde Berndorf bei Salzburg will diesen Eltern das Kinderbetreuungsgeld von 434 Euro je Monat für die dreijährige Betreuung bis auf die Höhe der Mindestsicherung – sie betrug 2016 838 Euro – aufstocken, damit sie sich die familieninterne Betreuung ihrer Kleinsten leichter leisten können. Konkret bedeutet das eine Verbesserung der Wahlfreiheit zwischen familienexterner und familieninterner Kleinkindbetreuung. Die Aufzahlung sollen sich Gemeinde, Land und Bund dritteln.
Mit einer Ausnahme erteilen dieser Idee alle politischen Parteien auf Länder- und Bundesebene eine klare Absage. Ihr Credo lautet: Ratzfatz – zurück an den Arbeitsplatz! Diejenigen, welche die kürzeste Form des Kinderbetreuungsgeldes nehmen und frühestmöglich eine externe Kleinkindbetreuung beanspruchen, bekommen das meiste Geld.
Woher nimmt sich die hohe Politik das Recht, den Eltern durch derart eindeutige Steuerungsmaßnahmen zu suggerieren, was für sie und ihre Kinder richtig ist? Viel Geld verdienen, konsumieren, investieren ... damit der Rubel rollt. ie einen machen Frauenpolitik zulasten der Familien und besorgen das Geschäft der Wachstumsprofiteure, die sich still und heimlich ins Fäustchen lachen. Ob der Wille des Establishments auch der Wille der schweigenden Mehrheit ist? Antwort – siehe oben.
„Das Credo in der Familienpolitik auf Landes- und aufbundesebene lautet: Ratzfatz – zurück an den Arbeitsplatz.“
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