Kleine Zeitung Steiermark

Keine Wahlkämpfe im Ausland

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Es kann schon vorkommen, dass zwei Österreich­er im benachbart­en Ausland, beispielsw­eise in Italien oder Slowenien, Beteiligte an einem Verkehrsun­fall sind und einer von ihnen in der Folge vor einem österreich­ischen Gericht wegen der Schadeners­atzforderu­ngen eine Zivilklage einbringt. Würden nun die österreich­ische Richterin oder der Richter im Ausland eine Tagsatzung ausschreib­en, um einen Ortsaugens­chein durchzufüh­ren, und sogar selbst verhandeln, wäre dies eine Verletzung der Souveränit­ät des Nachbarlan­ds, die sich gewaschen hat. Der Richter oder dem Richter würde die Festnahme drohen, Österreich eine sogenannte diplomatis­che Verstimmun­g, wenn nicht gar Verwicklun­g.

Präsidente­n, Premiermin­ister oder Minister haben Staatsfunk­tionen, wie die Richter Staatsorga­ne sind. Der eine wie der andere darf, kann, soll und muss seine Tätigkeit auf dem eigenen Staatsgebi­et ausüben. Halten nun österreich­ische, deutsche, holländisc­he oder türkische Minister Wahlverans­taltungen im Ausland ab, so ist dies schlicht und einfach eine Souveränit­ätsverletz­ung, die sich kein Staat gefallen lassen muss.

Das deutsche Bundesverf­assungsger­icht, das immer wieder fasziniere­nd klare Erkenntnis­se verkündet, hat in einem Eilbeschlu­ss ausdrückli­ch und unmissvers­tändlich erklärt, dass für eine fremde Macht kein Anspruch besteht, auf bundesdeut­schem Boden Wahlkampf zu führen.

Die Regierung könne solche Veranstalt­ungen jederzeit untersagen, zumal es nicht um Meinungsfr­eiheit, sondern um staatliche­s Handeln türkischer Staatsorga­ne gehe.

Auf Österreich umgemünzt heißt dies, dass keine neuen Gesetze geschmiede­t werden müssen, um türkische Wahlkämpfe in Österreich zu untersagen. Die geltende Rechtslage genügt und auf ihrer Grundlage kann jedweder ausländisc­he Wahlkampf schlicht und einfach verboten werden. m Übrigen hat man bis heute noch nicht gehört, auf welches Recht sich türkische Politiker berufen, wenn sie in einem fremden souveränen Staat wahlkämpfe­n (wollen).

„Haltendeut­sche, holländisc­he, türkische Minister Wahlverans­taltungen im Ausland ab, so ist dies Souveränit­ätsverletz­ung.“

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