Neues Naturschutzgesetz: Grüne wollen mehr Bürgerbeteiligung
Dass es SPÖ und ÖVP nach jahrzehntelangem Ringen nun gelungen ist, einen gemeinsamen Entwurf für ein neues steirisches Naturschutzgesetz vorzulegen, wird von der Opposition einhellig begrüßt. Doch einige Details des Texts, der das Naturschutzgesetz aus dem Jahr 1976 ablösen soll, sorgen für Widerspruch. So stößt Kpöklubobfrau und Grünen-klubchef
auf, dass das neue Gesetz keinen öffentlichen Begutachtungsprozess durchlaufen soll. Möglich ist das deshalb, weil der Entwurf als Abgeordneteninitiative eingebracht wurde, womit die sonst zwingende Begutachtung nur optional vorgesehen ist. Lediglich die Landtagsklubs haben bis 19. April Zeit für Stellungnahmen. Auch inhaltlich wünscht sich Schönleitner Nachschärfungen. „Anerkannte Naturschutzorganisationen müssen Parteienstellung in Verfahren bekommen. Diese Bürgerbeteiligung schreibt die Aarhus-konvention vor, die hier mangelhaft umgesetzt ist.“Entsprechende Beteiligung gibt es bislang nur in konzentrierten Verfahren wie Umweltverträg- lichkeitsprüfungen. Die Landesregierung verweist auf einen Abstimmungsprozess mit anderen Bundesländern, den es abzuwarten gelte. it Sorge erfüllt die Grünen auch die neue Regelung
Mfür Bauvorhaben in Schutzgebieten. Sollten ökologische Ausgleichsmaßnahmen nicht machbar sein, sind finanzielle Abgeltungen vorgesehen, die vom Land „für die Erreichung der Ziele“des Gesetzes zu verwenden sind. Schönleitner ist das zu vage. „Daraus könnte man ableiten, dass man sich von den Verpflichtungen einfach freikaufen kann.“Eine mögliche Lösung: Im Gesetz könnte festgehalten werden, dass mit den Mitteln stets Ökomaßnahmen „in unmittelbarer Nähe“des Projektgebiets finanziert werden müssen.