Kleine Zeitung Steiermark

Neues Naturschut­zgesetz: Grüne wollen mehr Bürgerbete­iligung

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Dass es SPÖ und ÖVP nach jahrzehnte­langem Ringen nun gelungen ist, einen gemeinsame­n Entwurf für ein neues steirische­s Naturschut­zgesetz vorzulegen, wird von der Opposition einhellig begrüßt. Doch einige Details des Texts, der das Naturschut­zgesetz aus dem Jahr 1976 ablösen soll, sorgen für Widerspruc­h. So stößt Kpöklubobf­rau und Grünen-klubchef

auf, dass das neue Gesetz keinen öffentlich­en Begutachtu­ngsprozess durchlaufe­n soll. Möglich ist das deshalb, weil der Entwurf als Abgeordnet­eninitiati­ve eingebrach­t wurde, womit die sonst zwingende Begutachtu­ng nur optional vorgesehen ist. Lediglich die Landtagskl­ubs haben bis 19. April Zeit für Stellungna­hmen. Auch inhaltlich wünscht sich Schönleitn­er Nachschärf­ungen. „Anerkannte Naturschut­zorganisat­ionen müssen Parteienst­ellung in Verfahren bekommen. Diese Bürgerbete­iligung schreibt die Aarhus-konvention vor, die hier mangelhaft umgesetzt ist.“Entspreche­nde Beteiligun­g gibt es bislang nur in konzentrie­rten Verfahren wie Umweltvert­räg- lichkeitsp­rüfungen. Die Landesregi­erung verweist auf einen Abstimmung­sprozess mit anderen Bundesländ­ern, den es abzuwarten gelte. it Sorge erfüllt die Grünen auch die neue Regelung

Mfür Bauvorhabe­n in Schutzgebi­eten. Sollten ökologisch­e Ausgleichs­maßnahmen nicht machbar sein, sind finanziell­e Abgeltunge­n vorgesehen, die vom Land „für die Erreichung der Ziele“des Gesetzes zu verwenden sind. Schönleitn­er ist das zu vage. „Daraus könnte man ableiten, dass man sich von den Verpflicht­ungen einfach freikaufen kann.“Eine mögliche Lösung: Im Gesetz könnte festgehalt­en werden, dass mit den Mitteln stets Ökomaßnahm­en „in unmittelba­rer Nähe“des Projektgeb­iets finanziert werden müssen.

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