Nach Einigung: Kopftuch bleibt trotz Verbot
Arbeiterkammer fand Lösung mit BFI. Muslima arbeitet mit Kopftuch weiter, ein Rechtsgutachten soll Klarheit bringen.
Nächste Wende im Streit über das Kopftuchverbot beim steirischen Ableger des Bildungsinstitutes BFI: Sprachtrainerin Helga Suleiman, die als Einzige von dem Verbot betroffen ist, darf nun doch weiter für das Institut arbeiten – und zwar mit ihrem Kopftuch.
Das BFI Steiermark war ja im März als erste österreichische Firma überhaupt vorgeprescht, unmittelbar nachdem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) Dienstgebern ein solches Kopftuchverbot ermöglicht hatte. Geschäftsführer Wilhelm Techt erließ eine entsprechende Dienstanweisung – blieb aber innerhalb der Bfi-gruppe allein.
„Ich lasse mich nicht auf das Kopftuch reduzieren und will mir nicht vorschreiben lassen, ob ich es trage oder nicht“, sagte die davon betroffene Sprachtrainerin Suleiman später der Kleinen Zeitung und kündigte den Gang zur Gleichbehandlungsanwaltschaft an. Auch ließ sie ihre Rechtsposition von der Arbeiterkammer (AK) prüfen, übrigens eine Trägerorganisation des BFI.
„Wir sind in Gespräche mit dem BFI getreten und haben eine Lösung gefunden, die für die Dienstnehmerin erfreulich ist, da sie weiterbeschäftigt wird“, sagt Werner Anzenberger, Bereichsleiter für Soziales in der AK. Die Dienstanweisung ist zwar weiterhin aufrecht, sanktioniert wird sie jedoch nicht.