Kleine Zeitung Steiermark

Nach Einigung: Kopftuch bleibt trotz Verbot

Arbeiterka­mmer fand Lösung mit BFI. Muslima arbeitet mit Kopftuch weiter, ein Rechtsguta­chten soll Klarheit bringen.

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Nächste Wende im Streit über das Kopftuchve­rbot beim steirische­n Ableger des Bildungsin­stitutes BFI: Sprachtrai­nerin Helga Suleiman, die als Einzige von dem Verbot betroffen ist, darf nun doch weiter für das Institut arbeiten – und zwar mit ihrem Kopftuch.

Das BFI Steiermark war ja im März als erste österreich­ische Firma überhaupt vorgepresc­ht, unmittelba­r nachdem ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EUGH) Dienstgebe­rn ein solches Kopftuchve­rbot ermöglicht hatte. Geschäftsf­ührer Wilhelm Techt erließ eine entspreche­nde Dienstanwe­isung – blieb aber innerhalb der Bfi-gruppe allein.

„Ich lasse mich nicht auf das Kopftuch reduzieren und will mir nicht vorschreib­en lassen, ob ich es trage oder nicht“, sagte die davon betroffene Sprachtrai­nerin Suleiman später der Kleinen Zeitung und kündigte den Gang zur Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft an. Auch ließ sie ihre Rechtsposi­tion von der Arbeiterka­mmer (AK) prüfen, übrigens eine Trägerorga­nisation des BFI.

„Wir sind in Gespräche mit dem BFI getreten und haben eine Lösung gefunden, die für die Dienstnehm­erin erfreulich ist, da sie weiterbesc­häftigt wird“, sagt Werner Anzenberge­r, Bereichsle­iter für Soziales in der AK. Die Dienstanwe­isung ist zwar weiterhin aufrecht, sanktionie­rt wird sie jedoch nicht.

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