Der Maßstab der Gerichte ist das Gesetz
ZJuletzt haben Landeshauptleute, die auf die Bundesverfassung angelobt sind, die Kompetenz des Bundesverwaltungsgerichts bei umweltrelevanten Projekten – gelinde gesagt – mit einem Brief an die Bundesregierung infrage gestellt.
Es solle in diesen Fragen nur die Politik bestimmen, meinen sie, obwohl dagegenzuhalten ist, dass Gerichte einzig und allein nach den Vorgaben des Gesetzgebers entscheiden.
Die Natur von Auseinandersetzungen vor Gericht ist es, dass einer gewinnt und der andere verliert – wenn man nicht einen Vergleich abschließt.
Im Fall des Flughafens Schwechat und seiner dritten Piste hat – salopp formuliert – die Politik gegen Naturschützer verloren.
Davor hat freilich die Politik den umfassenden Umweltschutz in der Bundes- und der niederösterreichischen Landesverfassung normiert. Und danach kann man den unabhängigen Gerichten eigentlich nicht vorhalten, dass sie Gesetze – losgelöst von der Tagespolitik – rechtmäßig anwenden. Jedenfalls sollte man sich darüber nicht wundern.
Für die Bürgerin und den Bürger ist es im Übrigen das Beste, was ihnen passieren kann, wenn unabhängige Richter sowie Richterinnen entscheiden und nicht weisungsgebundene Beamte.
Deshalb ist es unverständlich, dass die Einmischung der Politik in die Justiz in anderen Ländern, im Moment vornehmlich der Türkei, kritisiert wird, in Österreich aber statthaft sein sollte. In schlechter Erinnerung ist beispielsweise die Beanstandung der Aufhebung eines Bundespräsidentenwahlgangs durch den Verfassungsgerichtshof. eden Tag lobe ich mir Montesquieu und die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikatur sowie alle anderen Pfeiler unserer Demokratie, beispielsweise die kritische Presse.
Naturgemäß möchte ich mich zur Frage, ob das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts inhaltlich und rechtlich richtig war, nicht äußern. Meine Außensicht zur Landeshauptleute-kritik ist beredt genug.
„Man kann den Gerichten nicht vorhalten, dass sie Gesetze – losgelöst von der Tagespolitik – rechtmäßig anwenden.“