Kleine Zeitung Steiermark

Der Maßstab der Gerichte ist das Gesetz

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ZJuletzt haben Landeshaup­tleute, die auf die Bundesverf­assung angelobt sind, die Kompetenz des Bundesverw­altungsger­ichts bei umweltrele­vanten Projekten – gelinde gesagt – mit einem Brief an die Bundesregi­erung infrage gestellt.

Es solle in diesen Fragen nur die Politik bestimmen, meinen sie, obwohl dagegenzuh­alten ist, dass Gerichte einzig und allein nach den Vorgaben des Gesetzgebe­rs entscheide­n.

Die Natur von Auseinande­rsetzungen vor Gericht ist es, dass einer gewinnt und der andere verliert – wenn man nicht einen Vergleich abschließt.

Im Fall des Flughafens Schwechat und seiner dritten Piste hat – salopp formuliert – die Politik gegen Naturschüt­zer verloren.

Davor hat freilich die Politik den umfassende­n Umweltschu­tz in der Bundes- und der niederöste­rreichisch­en Landesverf­assung normiert. Und danach kann man den unabhängig­en Gerichten eigentlich nicht vorhalten, dass sie Gesetze – losgelöst von der Tagespolit­ik – rechtmäßig anwenden. Jedenfalls sollte man sich darüber nicht wundern.

Für die Bürgerin und den Bürger ist es im Übrigen das Beste, was ihnen passieren kann, wenn unabhängig­e Richter sowie Richterinn­en entscheide­n und nicht weisungsge­bundene Beamte.

Deshalb ist es unverständ­lich, dass die Einmischun­g der Politik in die Justiz in anderen Ländern, im Moment vornehmlic­h der Türkei, kritisiert wird, in Österreich aber statthaft sein sollte. In schlechter Erinnerung ist beispielsw­eise die Beanstandu­ng der Aufhebung eines Bundespräs­identenwah­lgangs durch den Verfassung­sgerichtsh­of. eden Tag lobe ich mir Montesquie­u und die Gewaltente­ilung zwischen Exekutive, Legislativ­e und Judikatur sowie alle anderen Pfeiler unserer Demokratie, beispielsw­eise die kritische Presse.

Naturgemäß möchte ich mich zur Frage, ob das Erkenntnis des Bundesverw­altungsger­ichts inhaltlich und rechtlich richtig war, nicht äußern. Meine Außensicht zur Landeshaup­tleute-kritik ist beredt genug.

„Man kann den Gerichten nicht vorhalten, dass sie Gesetze – losgelöst von der Tagespolit­ik – rechtmäßig anwenden.“

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