Match um den Naturschutz im Finale
Neues Gesetz steht vor Beschluss. Opposition fordert Begutachtung, Grundbesitzer fürchten „Bürokratielawine“.
Inhaltlich gehen der Opposition Teile des Gesetzes nicht weit genug. Die Grünen fordern bessere Bürgerbeteiligung in Verfahren, die KPÖ kritisiert, dass Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten künftig keine Naturschutzbewilligung mehr erfordern. Eine Zustimmung im Landtag werde es unter diesen Umständen nicht geben, sagt Klimtweithaler. Schönleitner hält diese Frage noch offen.
Genau das Gegenteil eines zu zahmen Gesetzes sehen indes viele Land- und Forstwirte auf sich zukommen. „Das Land legt viele europarechtliche Vorgaben freiwillig noch strenger aus“, kritisiert Carl Croÿ, Obmann der Interessensgruppe der steirischen Land- und Forstbetriebe. So sehe das neue Gesetz vor, dass Grundbesitzer für kleine, genehmigungsfreie Eingriffe künftig aufwendige Gutachten vorlegen müssen. „Wenn ich etwa einen Weg ausbessern will und dafür Erde von der angrenzenden Böschung nehme, muss
noch aufstößt: Die Zielbestimmungen des Gesetzes sehen einen Biotopverbund vor. „Die Regierung könnte die Tausenden vorhandenen, geschützten Kleinbiotope dann einfach per Verordnung miteinander verbinden. Das würde die Bewirtschaftung massiv einschränken“, kritisiert Croÿ. Auch dass Randzonen von Biotopen unter Schutz gestellt werden sollen, stört die Grundbesitzer.
Die Landesregierung will das mühevoll akkordierte Gesetz allerdings nicht mehr aufschnüren. Ein Beschluss noch vor dem Sommer soll fix sein.