Rechtsprofessor zerpflückt „Lex Seiersberg“
Jurist übt heftige Kritik an Straßengesetz: Land habe bedenkliche Gesetzeslücken erzeugt, aber Fall Seiersberg nicht gelöst.
Laut altem Straßengesetz waren solche Wege auf „örtlichen“Verkehr beschränkt, während aber in die SCS Kunden aus halb Mitteleuropa kommen. Der Landtag beschloss daraufhin ein neues Gesetz. Interessentenwege sind jetzt lockerer definiert – sie dienen jeglichem Verkehr für „Eigentümer, Besitzer, Bewohner und Benützer einer beschränkten Anzahl von Liegenschaften“. Damit, so dachte man, sei die SCS rechtlich saniert.
Doch Merli sieht das anders. Die neue Definition verwische die Grenzen zwischen privaten und öffentlichen Straßen. Man könne jetzt private Gebäudeteile, etwa ein Stiegenhaus in einem Hochhaus, zum Interessentenweg machen und dadurch „der allgemeinen Benutzbarkeit unterwerfen“. Umgekehrt könnten Kommunen ihre Gemeindestraßen als Interessentenwege führen. Dann müssten die Anrainer den Erhaltungsaufwand tragen. „Will das der Landesgesetzgeber?“, fragt Merli. „Und wäre das gut?“
Der Jurist listet noch andere Probleme auf – das Gesetz könnte „rechtspolitisch unklug“und gleichheitswidrig sein. Bei verfassungskonformer Interpretation „hat die Novelle möglicherweise ihr Seiersberger Ziel verfehlt“, schreibt er.
Scs-verfahren Gutachter für die Wirtschaftskammer. Er wurde sogar von den Scs-eigentümern geklagt (die Klage wurde zurückgezogen). Den hier zitierten Aufsatz schrieb er aber als unabhängiger Professor. Sein Resümee: In Seiersberg sei „das letzte Wort noch nicht gesprochen“.