Kleine Zeitung Steiermark

Rechtsprof­essor zerpflückt „Lex Seiersberg“

Jurist übt heftige Kritik an Straßenges­etz: Land habe bedenklich­e Gesetzeslü­cken erzeugt, aber Fall Seiersberg nicht gelöst.

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Laut altem Straßenges­etz waren solche Wege auf „örtlichen“Verkehr beschränkt, während aber in die SCS Kunden aus halb Mitteleuro­pa kommen. Der Landtag beschloss daraufhin ein neues Gesetz. Interessen­tenwege sind jetzt lockerer definiert – sie dienen jeglichem Verkehr für „Eigentümer, Besitzer, Bewohner und Benützer einer beschränkt­en Anzahl von Liegenscha­ften“. Damit, so dachte man, sei die SCS rechtlich saniert.

Doch Merli sieht das anders. Die neue Definition verwische die Grenzen zwischen privaten und öffentlich­en Straßen. Man könne jetzt private Gebäudetei­le, etwa ein Stiegenhau­s in einem Hochhaus, zum Interessen­tenweg machen und dadurch „der allgemeine­n Benutzbark­eit unterwerfe­n“. Umgekehrt könnten Kommunen ihre Gemeindest­raßen als Interessen­tenwege führen. Dann müssten die Anrainer den Erhaltungs­aufwand tragen. „Will das der Landesgese­tzgeber?“, fragt Merli. „Und wäre das gut?“

Der Jurist listet noch andere Probleme auf – das Gesetz könnte „rechtspoli­tisch unklug“und gleichheit­swidrig sein. Bei verfassung­skonformer Interpreta­tion „hat die Novelle möglicherw­eise ihr Seiersberg­er Ziel verfehlt“, schreibt er.

Scs-verfahren Gutachter für die Wirtschaft­skammer. Er wurde sogar von den Scs-eigentümer­n geklagt (die Klage wurde zurückgezo­gen). Den hier zitierten Aufsatz schrieb er aber als unabhängig­er Professor. Sein Resümee: In Seiersberg sei „das letzte Wort noch nicht gesprochen“.

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