Kleine Zeitung Steiermark

Eine Reform ohne Einsparung

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VBorschläg­e zur Reform der Regeln der Verfassung über die österreich­ische Bundesstaa­tlichkeit gibt es nicht selten. Sie werden regelmäßig dann begraben, wenn deren Kostenfolg­en erkennbar werden.

Aber gar nicht wenige der einmal begrabenen Vorschläge erweisen sich als Wiedergäng­er: So ist z. B. die vor einiger Zeit in der Steiermark konzipiert­e Forderung, Landesgese­tze nicht mehr für jedes Land im jeweiligen Landtag beschließe­n zu lassen, sondern einen „Generallan­dtag“einzuricht­en, der Gesetze beschließt, die für alle Bundesländ­er gelten, wieder zum Leben erweckt worden.

Zahlreiche Stimmen der „veröffentl­ichten Meinung“haben sich dazu positiv geäußert und davon fantasiert, dass auf diese Weise sehr große Einsparung­en möglich sein würden.

Dieses Konzept läuft darauf hinaus, dass es in Österreich zwei Parlamente geben sollte, die jeweils Gesetze beschließe­n, die für die Gebiete aller Bundesländ­er gelten. Eines dieser Parlamente sollte durch allgemeine Wahlen im gesamten Bundesgebi­et gebildet werden und das zweite sollte – so wie in der Zeit der Monarchie bis 1873 das Abgeordnet­enhaus des Reichsrats – aus Mitglieder­n bestehen, die von den Landtagen entsendet werden. isher wurde aber nicht gesagt, wie und wo die Vorschläge für die vom „Generallan­dtag“zu beschließe­nden Gesetze ausgearbei­tet werden sollten. Gesetze werden nämlich in den jeweiligen Parlamente­n zwar beschlosse­n, aber – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht dort ausgearbei­tet, sondern in den meisten Fällen in der Verwaltung. Wie sollte dies im Fall des Generallan­dtags geschehen?

Sollte diesem ein „Gesetzgebu­ngshilfsdi­enst“beigegeben werden? Wie sollte ein solcher gebildet werden?

Und woher aber sollte dieser die Sachinform­ationen erhalten, die für die Ausarbeitu­ng von Gesetzen unerlässli­ch sind? Aus den Verwaltung­en der Länder – woher sonst?

Dann müssten diese in vollem Umfang bestehen bleiben. Und was würde dann eingespart?

„Das Konzept läuft darauf hinaus, dass es in Österreich zwei Parlamente geben sollte.“

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