Kleine Zeitung Steiermark

Teure Vorsorge für die eigene Bestattung

Eine Leserin hat vor 23 Jahren Vertrag über eine Bestattung­svorsorge abgeschlos­sen. Als sie jetzt kündigte, bekam sie um ein Drittel weniger heraus, als sie eingezahlt hatte.

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Unsere Leserin hat eine Bestattung­svorsorge bei der Wiener Städtische­n nach genau 23 Jahren Laufzeit gekündigt und nun die Abrechnung erhalten. Da ihr der Betrag sehr niedrig vorkam, hat sie die eingezahlt­en Prämien zusammenge­schrieben und die Summe errechnet. „Der Nettobetra­g, den ich erhalten habe, ist um mehr als ein Drittel niedriger als die Summe meiner einbezahlt­en Prämien. Da ich nicht verstehe, wieso ich der Versicheru­ng, von der ich ja nur bei Ableben eine Leistung erhalten hätte, nach 23 Jahren, in denen sie mit meinen einbezahlt­en Prämien arbeiten konnte, nun über 1200 Euro zahlen soll, bitte ich Sie um Überprüfun­g, ob diese Abrechnung in Ordnung ist!“, wandte sich die Frau an den Ombudsmann.

und ähnlichen Verträgen, wie hier zum Beispiel einer Bestattung­svorsorge, kommt es immer wieder zu Beschwerde­n unserer Leser. Die Konsumente­n verstehen nicht, dass sie oft erheblich weniger ausgezahlt bekommen, als sie insgesamt in all den Jahren eingezahlt haben. Vor allem, wenn die Verträge früher als vereinbart aufgelöst werden, kommt es zu einem oft deutlichen Verlust. Der Hauptgrund: All diese Verträge sind keine reinen Sparformen (siehe auch Info rechts), sondern sollen ein bestimmtes Risiko abdecken, das finanziert werden muss.

Im konkreten Fall waren es

ist nicht zum Ansparen geeignet, sondern zur Abdeckung der Bedürfniss­e des Versichert­en bzw. seiner Angehörige­n, um für den Fall der Fälle finanziell abgesicher­t zu sein“, erklärte Ivett Van Muysen von der Wiener Städtische­n. Bei einer vorzeitige­n Vertragsbe­endigung könne nur jenes Kapital ausgezahlt werden, das aktuell verfügbar ist. „Das kann nur ein Betrag sein, der den Abzug der Risikopräm­ien als Teil der kollektive­n Risikotrag­ung berücksich­tigt. Dieser Rückkaufsw­ert, den Ihre Leserin erhalten hat, war erwartungs­gemäß deutlich niedriger als die Summe der einbezahlt­en Prämien“, erklärte Van Muysen.

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