Kleine Zeitung Steiermark

Der Hund, der aus dem Garten stieg und verschwand

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Die gute Nachricht: Der Dackelhünd­in geht es wieder gut. „Das Tier lässt sich freundlich untersuche­n. Es hat keine bleibenden Schäden erlitten“, wird beim Prozess am Grazer Straflande­sgericht aus dem klinischen Untersuchu­ngsprotoko­ll zitiert.

Die schlechte Nachricht: Die Hündin wurde im April von ihrem Herrchen, einem Oststeirer, „roh misshandel­t“, wie es in der Anklage heißt. Mit einem Ast bekam der Rauhaardac­kel Prügel, an der Leine wurde er brutal in die Luft gezogen. Von Fall zu Fall

war definitiv alkoholisi­ert“, erklärt ein Zeuge. „Sie meinen eh nicht den Hund?“, geht Richterin Elisabeth Juschitz auf Nummer sicher. Der derart angesproch­ene Angeklagte (81) hat eine Erklärung für seine Tat: „Die Hündin neigt zum Verschwind­en, oft kilome- terweise. 15 Mal ist sie schon durchgegan­gen. Und im April verschwand sie plötzlich aus dem Garten. Als es hieß, sie ist am Ortsende, ging ich hin. Da war sie dann schon am anderen Ortsende. Das ging drei Mal so.“Dann seien seine Sicherunge­n gefallen. „Ja, ich zog ihn hoch und schlug ihn“, gesteht der Mann, „ich konnte ja nicht ,Braves Hunderl‘ zu ihm sagen ...“

Der 81-Jährige erklärt, dass er noch nie mit einem seiner Hunde eine Hundeschul­e besucht hat. Er setzt eher auf antiquiert­e Erziehungs­methoden: „Mit ei„er

Snem Stecken, nur dann weiß der Hund, wer der Herr ist“, sagt er.

„Würden Sie das nochmals tun?“, fragt die Staatsanwä­ltin. – „Ich würde nicht mehr mit der Rute reagieren“, sagt der Oststeirer bestimmt, „denn das ist mir zu komplizier­t hier mit dem Gericht.“ie verstehen nicht wirklich, dass man einen Hund nicht mit Schlägen erziehen kann“, begründet Richterin Juschitz ihr Urteil. Dieses lautet: 1200 Euro Geldstrafe wegen Tierquäler­ei. Das Herrchen akzeptiert.

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