Der Hund, der aus dem Garten stieg und verschwand
Die gute Nachricht: Der Dackelhündin geht es wieder gut. „Das Tier lässt sich freundlich untersuchen. Es hat keine bleibenden Schäden erlitten“, wird beim Prozess am Grazer Straflandesgericht aus dem klinischen Untersuchungsprotokoll zitiert.
Die schlechte Nachricht: Die Hündin wurde im April von ihrem Herrchen, einem Oststeirer, „roh misshandelt“, wie es in der Anklage heißt. Mit einem Ast bekam der Rauhaardackel Prügel, an der Leine wurde er brutal in die Luft gezogen. Von Fall zu Fall
war definitiv alkoholisiert“, erklärt ein Zeuge. „Sie meinen eh nicht den Hund?“, geht Richterin Elisabeth Juschitz auf Nummer sicher. Der derart angesprochene Angeklagte (81) hat eine Erklärung für seine Tat: „Die Hündin neigt zum Verschwinden, oft kilome- terweise. 15 Mal ist sie schon durchgegangen. Und im April verschwand sie plötzlich aus dem Garten. Als es hieß, sie ist am Ortsende, ging ich hin. Da war sie dann schon am anderen Ortsende. Das ging drei Mal so.“Dann seien seine Sicherungen gefallen. „Ja, ich zog ihn hoch und schlug ihn“, gesteht der Mann, „ich konnte ja nicht ,Braves Hunderl‘ zu ihm sagen ...“
Der 81-Jährige erklärt, dass er noch nie mit einem seiner Hunde eine Hundeschule besucht hat. Er setzt eher auf antiquierte Erziehungsmethoden: „Mit ei„er
Snem Stecken, nur dann weiß der Hund, wer der Herr ist“, sagt er.
„Würden Sie das nochmals tun?“, fragt die Staatsanwältin. – „Ich würde nicht mehr mit der Rute reagieren“, sagt der Oststeirer bestimmt, „denn das ist mir zu kompliziert hier mit dem Gericht.“ie verstehen nicht wirklich, dass man einen Hund nicht mit Schlägen erziehen kann“, begründet Richterin Juschitz ihr Urteil. Dieses lautet: 1200 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei. Das Herrchen akzeptiert.