Lebenslang für grausamen Mordversuch
Henning E. fasst die Höchststrafe aus. Sein Opfer überlebte nur durch einen „medizinischen Lottosechser“, sagt ein Experte.
Die Geschworenen sind gewarnt: „Diese Fotos können stark an das Gefühl gehen“, sagt der Grazer Gerichtsmediziner Peter Roll. Zu sehen sind Fotos von den Stichwunden, die Lydia K. am 16. Jänner erlitten hat. Elf Mal hat Henning E. (36) mit einem Jausenmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern auf sie eingestochen. „Vier Verletzungen waren lebensbedrohlich“, erklärt der Experte.
Ein Stich durchtrennte das Zwerchfell und traf die Milz. Einer durchtrennte einen Teil der Niere nahe an lebenswichtigen Schlagadern. Einer ging in den Bauchraum und verfehlte die Niere knapp. Der letzte Stich, den die zierliche Frau mit der Hand abzuwehren versuchte, durchstieß ihren Handballen und drang zwei Zentimeter neben dem Herz in die Brust ein. „Wäre er ins Herz gegangen, wäre die Frau nicht zu retten ge- wesen. Es ist ein medizinischer Lottosechser für das Opfer, dass es noch lebt.“
Eine 23 Zentimeter lange Narbe zeigt, wo die Chirurgen den Bauchraum öffneten, um die inneren Verletzungen zu versorgen. Und das sind nur die sichtbaren Wunden. Ihre Angst, Panikattacken und Schlafstörungen sieht man nicht.
wie auf einer schiefen Ebene gegen Henning E. Staatsanwalt Alexander Birringer erklärt den Geschworenen, dass für den Mordversuch der „bedingte Vorsatz“reicht: Man muss das Opfer nicht töten wollen, sondern nur seinen Tod für möglich halten und in Kauf nehmen.
Der Angeklagte sei zurechnungsfähig, habe aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung aber eine verringerte Impulskontrolle und sei hoch aggressiv, wiederholt er die Einschätzung der Experten. Jederzeit sei eine „Explosionsentladung