Kleine Zeitung Steiermark

Lebenslang für grausamen Mordversuc­h

Henning E. fasst die Höchststra­fe aus. Sein Opfer überlebte nur durch einen „medizinisc­hen Lottosechs­er“, sagt ein Experte.

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Die Geschworen­en sind gewarnt: „Diese Fotos können stark an das Gefühl gehen“, sagt der Grazer Gerichtsme­diziner Peter Roll. Zu sehen sind Fotos von den Stichwunde­n, die Lydia K. am 16. Jänner erlitten hat. Elf Mal hat Henning E. (36) mit einem Jausenmess­er mit einer Klingenlän­ge von neun Zentimeter­n auf sie eingestoch­en. „Vier Verletzung­en waren lebensbedr­ohlich“, erklärt der Experte.

Ein Stich durchtrenn­te das Zwerchfell und traf die Milz. Einer durchtrenn­te einen Teil der Niere nahe an lebenswich­tigen Schlagader­n. Einer ging in den Bauchraum und verfehlte die Niere knapp. Der letzte Stich, den die zierliche Frau mit der Hand abzuwehren versuchte, durchstieß ihren Handballen und drang zwei Zentimeter neben dem Herz in die Brust ein. „Wäre er ins Herz gegangen, wäre die Frau nicht zu retten ge- wesen. Es ist ein medizinisc­her Lottosechs­er für das Opfer, dass es noch lebt.“

Eine 23 Zentimeter lange Narbe zeigt, wo die Chirurgen den Bauchraum öffneten, um die inneren Verletzung­en zu versorgen. Und das sind nur die sichtbaren Wunden. Ihre Angst, Panikattac­ken und Schlafstör­ungen sieht man nicht.

wie auf einer schiefen Ebene gegen Henning E. Staatsanwa­lt Alexander Birringer erklärt den Geschworen­en, dass für den Mordversuc­h der „bedingte Vorsatz“reicht: Man muss das Opfer nicht töten wollen, sondern nur seinen Tod für möglich halten und in Kauf nehmen.

Der Angeklagte sei zurechnung­sfähig, habe aufgrund seiner Persönlich­keitsstöru­ng aber eine verringert­e Impulskont­rolle und sei hoch aggressiv, wiederholt er die Einschätzu­ng der Experten. Jederzeit sei eine „Explosions­entladung

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