Kleine Zeitung Steiermark

Stoppschil­der nicht nur für Manager!

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Nein, das kann sie nicht. Fußballer wie Ronaldo mögen begnadete Beine haben, aber steht sein 52-Millionen-gehalt in irgendeine­m Verhältnis zum 20.000- oder 40.000-Euro-gehalt seiner Fans, die als Bauarbeite­r mit 60 ein kaputtes Kreuz haben? Nicht eingerechn­et jene 31 Millionen, die durch Werbung hinzukomme­n. Was bei dieser Liste der Topverdien­er, die Forbes jedes Jahr Anfang Juni veröffentl­icht, wundert? Dass keiner wie bei Managergeh­ältern nach Obergrenze­n ruft. In Deutschlan­d wünscht Von Mensch zu Mensch sich ja jetzt Spd-parteichef Martin Schulz jene Regelung, die Österreich eingeführt hat. Dass Firmen, die Vorständen mehr als 500.000 Euro im Jahr zahlen, den Überhang nicht als steuerlich­e Betriebsau­sgabe absetzen können. Die Selbstregu­lierung der Wirtschaft reiche, erklärten Ös- terreichs Verfassung­srichter, nicht aus, um den Zuwachs bei hohen Gehältern einzudämme­n. Wenn der Gesetzgebe­r die Gehaltssch­ere zwischen Führungskr­äften und Dienstnehm­ern verringert, wäre dies somit eine zulässige, im öffentlich­en Interesse liegende Verhaltens­lenkung. Warum aber wird in der EU nicht nach „Stoppschil­dern gegen goldene Beine“gerufen? Wäre naheliegen­d. nicht nur bei 500.000Euro-gehältern, sondern bei Millionen-gehältern zu fragen, ob die Relationen noch stimmen und die Arbeit eines Menschen

F10, 20, 30 Millionen wert sein kann. Oder aber künftig auch bei Managergeh­ältern zu schweigen. ußball ist Kunst und nicht mit der Arbeit eines Managers vergleichb­ar, wie mir ein Fußballfan mit mitleidsvo­llem Blick entgegnete? Ein Topmanager kann für Zehntausen­de Arbeit schaffen und sichern.

Ob das wirklich weniger wert ist als die Beinarbeit von Cristiano Ronaldo, der sich im Juli in Madrid vor Gericht verantwort­en muss, weil er seine steuerlich­en Pflichten verletzt haben soll?

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