Soll die Ehe für alle auch in Österreich kommen?
Für Homosexuelle nimmt niemandem etwas weg, sondern sie macht unsere Gesellschaft ein Stück gerechter und menschlicher. Sie ist daher richtig und gut.
EDie Aufhebung des Eheverbots in Recht für alle! Das lernen wir bereits in der Sandkiste als Grundprinzip der Gerechtigkeit. In einem Rechtsstaat darf es nicht zwei Gruppen von Recht für zwei Gruppen von Menschen geben. Jede Bevölkerungsgruppe würde sich massiv diskriminiert fühlen, wenn alle anderen heiraten dürfen, sie selbst aber davon ausgeschlossen wird und nur das Sonderinstitut einer eingetragenen Partnerschaft eingehen darf; auch wenn das Sonderinstitut die gleichen Rechte und Pflichten hätte. Genauso geht es gleichgeschlechtlich liebenden Menschen. Es geht um eine würdevolle Gleichbehandlung, anstatt einer entwürdigenden Sonderbehandlung.
Hinzu kommt, dass es zwischen Zivilehe und der eingetragenen Partnerschaft immer noch 29 Unterschiede gibt. Und selbst bei Beseitigung all dieser 29 Unterschiede würde das getrennte Recht immer noch Benachteiligungen bewirken. Die getrennten Personenstände („verheiratet“versus „in eingetragener Partnerschaft“, „geschieden“versus „eingetragene Partnerschaft aufgelöst“, „verwitwet“versus „hinterbliebener eingetragener Partner“) bewirken im Rechtsverkehr (z. B. bei der Wohnsitzanmeldung und bei der Arbeitssuche) ein permanentes Zwangsouting. Eine eingetragene Partnerschaft wird auch in vielen Ländern mit gleichgeschlechtlicher Ehe nicht anerkannt. Die eingetragenen Partner gelten dort (z. B. in den USA und in Irland) zueinander als Fremde, könnten jederzeit dritte Personen heiraten und erhalten nicht einmal ein Ehepartnervisum.
Und gleichgeschlechtliche Paare haben heute absolut die gleichen Rechte, eine Familie zu gründen, wie verschiedengeschlechtliche Paare (Adoption, künstliche Befruchtung usw.), ihre Kinder aber müssen unehelich sein. Diese absurde Rechtslage ist in der gesamten Welt einzigartig. Alle anderen Länder, die homosexuellen Paaren die gleichen Familiengründungsrechte gewähren, lassen die Eltern dieser Kinder dann selbstverständlich auch heiraten. Österreich hat den zweiten, dritten, vierten und fünften Schritt vor dem ersten gemacht. Diesen, die Aufhebung des Eheverbots, nachzuholen, beeinträchtigt keine heterosexuelle Ehe und keine traditionelle Familie. In keinem der 23 Länder weltweit, die die Ehegleichheit, zum Teil seit über eineinhalb Jahrzehnten, verwirklicht haben, wurden Ehe und Familie geschwächt. Die Aufhebung des Eheverbots nimmt niemandem etwas weg, gibt aber vielen unserer Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Tanten, Onkeln, Cousinen und Cousins sowie Freundinnen und Freunden Gleichberechtigung.