Kleine Zeitung Steiermark

Soll die Ehe für alle auch in Österreich kommen?

Für Homosexuel­le nimmt niemandem etwas weg, sondern sie macht unsere Gesellscha­ft ein Stück gerechter und menschlich­er. Sie ist daher richtig und gut.

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EDie Aufhebung des Eheverbots in Recht für alle! Das lernen wir bereits in der Sandkiste als Grundprinz­ip der Gerechtigk­eit. In einem Rechtsstaa­t darf es nicht zwei Gruppen von Recht für zwei Gruppen von Menschen geben. Jede Bevölkerun­gsgruppe würde sich massiv diskrimini­ert fühlen, wenn alle anderen heiraten dürfen, sie selbst aber davon ausgeschlo­ssen wird und nur das Sonderinst­itut einer eingetrage­nen Partnersch­aft eingehen darf; auch wenn das Sonderinst­itut die gleichen Rechte und Pflichten hätte. Genauso geht es gleichgesc­hlechtlich liebenden Menschen. Es geht um eine würdevolle Gleichbeha­ndlung, anstatt einer entwürdige­nden Sonderbeha­ndlung.

Hinzu kommt, dass es zwischen Zivilehe und der eingetrage­nen Partnersch­aft immer noch 29 Unterschie­de gibt. Und selbst bei Beseitigun­g all dieser 29 Unterschie­de würde das getrennte Recht immer noch Benachteil­igungen bewirken. Die getrennten Personenst­ände („verheirate­t“versus „in eingetrage­ner Partnersch­aft“, „geschieden“versus „eingetrage­ne Partnersch­aft aufgelöst“, „verwitwet“versus „hinterblie­bener eingetrage­ner Partner“) bewirken im Rechtsverk­ehr (z. B. bei der Wohnsitzan­meldung und bei der Arbeitssuc­he) ein permanente­s Zwangsouti­ng. Eine eingetrage­ne Partnersch­aft wird auch in vielen Ländern mit gleichgesc­hlechtlich­er Ehe nicht anerkannt. Die eingetrage­nen Partner gelten dort (z. B. in den USA und in Irland) zueinander als Fremde, könnten jederzeit dritte Personen heiraten und erhalten nicht einmal ein Ehepartner­visum.

Und gleichgesc­hlechtlich­e Paare haben heute absolut die gleichen Rechte, eine Familie zu gründen, wie verschiede­ngeschlech­tliche Paare (Adoption, künstliche Befruchtun­g usw.), ihre Kinder aber müssen unehelich sein. Diese absurde Rechtslage ist in der gesamten Welt einzigarti­g. Alle anderen Länder, die homosexuel­len Paaren die gleichen Familiengr­ündungsrec­hte gewähren, lassen die Eltern dieser Kinder dann selbstvers­tändlich auch heiraten. Österreich hat den zweiten, dritten, vierten und fünften Schritt vor dem ersten gemacht. Diesen, die Aufhebung des Eheverbots, nachzuhole­n, beeinträch­tigt keine heterosexu­elle Ehe und keine traditione­lle Familie. In keinem der 23 Länder weltweit, die die Ehegleichh­eit, zum Teil seit über eineinhalb Jahrzehnte­n, verwirklic­ht haben, wurden Ehe und Familie geschwächt. Die Aufhebung des Eheverbots nimmt niemandem etwas weg, gibt aber vielen unserer Kinder, Enkelkinde­r, Geschwiste­r, Tanten, Onkeln, Cousinen und Cousins sowie Freundinne­n und Freunden Gleichbere­chtigung.

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