Jugendschutz: Die Testkäufe greifen
– Testkäufen. Jugendliche werden ausgeschickt, um Alkohol und Zigaretten zu kaufen, die sie per Gesetz gar nicht bekommen dürften. Bekamen die jungen Testkäufer 2014 noch bei jedem zweiten Versuch die „illegale Ware“, waren im Vorjahr nur noch etwa 38 Prozent der Testkäufe erfolgreich. Bei rund 61 Prozent hielten die Betriebe das Gesetz ein.
Wobei die kontrollierten Betriebsarten unterschiedlich dis- zipliniert sind: Im Handel etwa sagten fast drei Viertel der Verkäufer „Nein“zu den Jugendlichen. In der Gastronomie taten das nur 54,1 Prozent. Keinen Verkauf von Alkohol oder Zigaretten gab es in Tankstellen zu 50,7 Prozent, in Trafiken in 57,1 Prozent der Fälle. Die Tendenz bei Verstößen gegen das Jugendgesetz ist bei den Testkäufen 2017 weiter fallend.
Aber Polizei und Kontrollore des Landes sowie der Bezirksgeschätzten
in die Verfahren zeigt, nicht nur die Jungen müssen zittern: Erziehungsberechtigten betrafen mehr als ein Drittel der Verfahren und sie wurden auch kräftig zur Kassa gebeten. Insgesamt mussten sie mit 40.120 Euro fast die Hälfte der Geldstrafen gegen Erwachsene berappen, die 2016 verhängt wurden.
die 2016 erwischt wurden, hatte nur jeder sechste eine Geldstrafe zu zahlen. Die Hälfte musste Sozialdienst leisten, fast für ein Drittel gab es Schulungen oder Beratungen.