Kleine Zeitung Steiermark

Steirische Behörden prüfen Tausende Namen

Scheinstaa­tsbürger? „Man fühlt sich nicht gewollt“, beklagen Steirer mit türkischen Wurzeln.

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Ich bin seit Jahrzehnte­n österreich­ischer Staatsbürg­er. Wann aber zählen ich und meine Familie tatsächlic­h dazu?“Das fragt sich ein Steirer mit türkischen Wurzeln. Und nicht nur er, seit die FPÖ eine Liste mit 100.000 Namen angebliche­r „Scheinstaa­tsbürger“aus der Türkei dem Innenminis­terium übergeben hat. Nach einer Auswertung wurden 4300 Namen von dieser Liste der Steiermark zugeordnet. Das Land überprüft jeden, wie man auf Anfrage mitteilt. Eine illegale Doppelstaa­tsbürgersc­haft wurde bisher nicht aufgedeckt.

Weiter sind die Behörden mit einer Liste von gut 170 Namen, die Landeshaup­tmann Hermann Schützenhö­fer von der Steirer-fp erhalten hat. In 42 Fällen wurde ein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t. Was das bedeutet? „Es besteht der Verdacht, dass man nach der Verleihung der österreich­ischen wieder die türkische Staatsbürg­erschaft erworben hat“, liest ein gebürtiger Türke (mit österreich­ischem Pass) vor. Binnen vier Wochen müsse man dann Personenst­andsregist­erauszüge von türkischen Behörden vorlegen, samt Übersetzun­g eines gerichtlic­h beeideten Dolmetsche­rs. Wer das unterlässt, der sei letztlich „nicht mehr im Besitz der österreich­ischen Staatsbürg­erschaft“, schreibt die Behörde.

„Man steht unter Generalver­dacht“, beklagt ein Betroffene­r. Freilich brach er zur Botschaft nach Wien auf. „Die war bummvoll“, erzählt er von ähnlichen Fällen. Und er staunte, als ihm die türkischen Beamten erklärten: Das von Österreich geforderte Dokument bekomme er nicht, weil er eben nicht mehr türkischer Staatsbürg­er sei. Hektik brach aus, am Ende erhielt der Steirer eine andere, aber amtliche Unterlage. Nachdem alles übersetzt und übermittel­t wurde, sollte Ruhe ein- kehren. Doch: „Man fühlt sich nicht gewollt“, bleibt ein bitterer Nachgeschm­ack.

Seitens der Landesbehö­rde betont man, der Frage der notwendige­n Dokumente nachzugehe­n. Generell bestehe aber eine Mitwirkung­spflicht. „Wer bitte Fragen hat oder Probleme, die Frist einzuhalte­n, der soll sich unbedingt bei uns melden“, unterstrei­cht eine Sprecherin.

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