Kleine Zeitung Steiermark

So bremst die Steiermark den Wetteifer

Eigener Ausweis ab 50 Euro Einsatz und limitierte Livewetten: Buchmacher­n und der Kammer geht neues Gesetz zu weit.

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tengesetz soll der Landtag im Herbst beschließe­n.

Frei von Kritik war die Begutachtu­ngsphase aber nicht. Die Fachstelle für Glücksspie­lsucht und die Prävention­sstelle „vivid“drängten darauf, die Livewetten generell zu verbieten.

Unterdesse­n beklagte der Buchmacher­verband den Plan, wonach für Wetten am Terminal sowie für Einsätze von 70 Euro (oder mehr) eine persönlich­e Wettkunden­karte notwendig ist. Tenor: Der Verwaltung­saufwand sei viel zu hoch, die Tipps würden in der Praxis weit unter 70 Euro liegen. Unterstütz­ung dafür kam seitens der Wirtschaft­skammer: Der Wetteinsat­z mache bloß 25 Euro im Monatsschn­itt aus.

hingegen regte an, jede Bagatellgr­enze zu streichen. Die Strafen sollten bis 60.000 Euro reichen. Von der Arbeiterka­mmer kam unterdesse­n der Wunsch, die Wettuntern­ehmer ebenso zu strafen, sofern sie Spieler verleiten, sich nicht sperren zu lassen, oder wenn sie Beratungsg­espräche hinauszöge­rn. Aber diesen Wünschen entsprach das Land Steiermark nicht: Die Gesetzesau­toren beharren auf der Kundenkart­e – und senkten die Grenze für Einsätze von 70 noch auf 50 Euro hinab.

Entgegenge­kommen ist das Land in puncto Verfahrens­dauer: Nicht binnen zwölf, sondern vier Wochen sollen die Bescheide für die Wettuntern­ehmer vorliegen. Die aktuell gültigen Bescheide bleiben aufrecht.

unter den Anbietern ist die derzeit schon gültige Abgabenhöh­e von 1100 Euro im Monat je Wett-terminal. Die Höhe bezeichnet­en die Buchmacher schlicht als „unmöglich“– legal könne das nie erwirtscha­ftet werden. So würden Illegalitä­t bzw. Internetwe­tten gefördert. Auch die Wirtschaft­skammer Steiermark monierte, dass diese Abgabe „die Zahl von 400 Terminals im Jahr 2012 auf aktuell etwas über zehn Geräte“zurückgehe­n ließ.

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MONTAGE: FOTOLIA/IMAGO
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