So bremst die Steiermark den Wetteifer
Eigener Ausweis ab 50 Euro Einsatz und limitierte Livewetten: Buchmachern und der Kammer geht neues Gesetz zu weit.
tengesetz soll der Landtag im Herbst beschließen.
Frei von Kritik war die Begutachtungsphase aber nicht. Die Fachstelle für Glücksspielsucht und die Präventionsstelle „vivid“drängten darauf, die Livewetten generell zu verbieten.
Unterdessen beklagte der Buchmacherverband den Plan, wonach für Wetten am Terminal sowie für Einsätze von 70 Euro (oder mehr) eine persönliche Wettkundenkarte notwendig ist. Tenor: Der Verwaltungsaufwand sei viel zu hoch, die Tipps würden in der Praxis weit unter 70 Euro liegen. Unterstützung dafür kam seitens der Wirtschaftskammer: Der Wetteinsatz mache bloß 25 Euro im Monatsschnitt aus.
hingegen regte an, jede Bagatellgrenze zu streichen. Die Strafen sollten bis 60.000 Euro reichen. Von der Arbeiterkammer kam unterdessen der Wunsch, die Wettunternehmer ebenso zu strafen, sofern sie Spieler verleiten, sich nicht sperren zu lassen, oder wenn sie Beratungsgespräche hinauszögern. Aber diesen Wünschen entsprach das Land Steiermark nicht: Die Gesetzesautoren beharren auf der Kundenkarte – und senkten die Grenze für Einsätze von 70 noch auf 50 Euro hinab.
Entgegengekommen ist das Land in puncto Verfahrensdauer: Nicht binnen zwölf, sondern vier Wochen sollen die Bescheide für die Wettunternehmer vorliegen. Die aktuell gültigen Bescheide bleiben aufrecht.
unter den Anbietern ist die derzeit schon gültige Abgabenhöhe von 1100 Euro im Monat je Wett-terminal. Die Höhe bezeichneten die Buchmacher schlicht als „unmöglich“– legal könne das nie erwirtschaftet werden. So würden Illegalität bzw. Internetwetten gefördert. Auch die Wirtschaftskammer Steiermark monierte, dass diese Abgabe „die Zahl von 400 Terminals im Jahr 2012 auf aktuell etwas über zehn Geräte“zurückgehen ließ.