Nach Urteil: Schaden tritt zurück
Salzburgs Bürgermeister zieht die Konsequenzen aus der Swap-affäre. Einigung auf Neuwahltermin vielleicht schon heute.
Ein Wochenende lang nahm sich Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden Zeit, um die Verurteilung in Zusammenhang mit der Swap-affäre zu verdauen. Gestern, Montag, gab er seine persönlichen Konsequenzen bekannt: Er trete zurück, aus dem Amt des Bürgermeisters und aus allen anderen öffentlichen Funktionen, aber erst nach dem Sommer.
„Es gebietet der Respekt, dass ich dem Gremium, das alle Entscheidungen in der Stadt fällt, das persönlich sage“, erklärte Schaden. Er werde daher erst bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 20. September seinen Abschied nehmen.
Ein Termin für die Bürgermeister-neuwahl steht noch nicht fest, sie dürfte frühestens im November stattfinden. Salzburger Medien spekulierten gestern auch mit einem Termin erst nach dem Advent, im Jänner 2018. Schon morgen wollen sich die Fraktionen auf einen Termin für die Neuwahl einigen. Die ÖVP will möglichst rasch wählen.
ist seit 1999 Bürgermeister der Landeshauptstadt und war am Freitag am Landesgericht Salzburg wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt worden. Sein Verteidiger meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an und legte Berufung ein, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Schaden soll im Jahr 2007 im Zuge einer Absprache mit dem damaligen Landesfinanzreferenten Othmar Raus (SPÖ) sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte der Stadt ohne Gegenleistung an das Land übertragen haben. Die Richterin ging im Prozess von einem Schaden von mindestens drei Millionen Euro aus.
wegen Beteiligung zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt. Der Finanzdirektor der Stadt Salzburg erhielt wie der Bürgermeister eine Strafe von drei Jahren, ein Jahr davon unbedingt. Ex-finanzabteilungsleiter Eduard Paulus bekam wie EX-LHSTV. Raus zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt.
Schaden stellte sich hinter die beiden Spitzenbeamten der Stadt, den ebenfalls verurteilten Magistratsdirektor (sein ehemaliger Sekretär) und den Finanzdirektor. Der Staatsanwaltschaft reichte das Strafmaß übrigens nicht: Sie legte Berufung gegen das Strafmaß betreffend Schaden, Paulus und Raus ein. Georg Niedermühlbichler fürchtet keine negativen Auswirkungen auf die Chancen der SPÖ bei der Nationalratswahl. „Die Menschen werden ganz klar unterscheiden.“