Kleine Zeitung Steiermark

Nach Urteil: Schaden tritt zurück

Salzburgs Bürgermeis­ter zieht die Konsequenz­en aus der Swap-affäre. Einigung auf Neuwahlter­min vielleicht schon heute.

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Ein Wochenende lang nahm sich Salzburgs Bürgermeis­ter Heinz Schaden Zeit, um die Verurteilu­ng in Zusammenha­ng mit der Swap-affäre zu verdauen. Gestern, Montag, gab er seine persönlich­en Konsequenz­en bekannt: Er trete zurück, aus dem Amt des Bürgermeis­ters und aus allen anderen öffentlich­en Funktionen, aber erst nach dem Sommer.

„Es gebietet der Respekt, dass ich dem Gremium, das alle Entscheidu­ngen in der Stadt fällt, das persönlich sage“, erklärte Schaden. Er werde daher erst bei der nächsten Gemeindera­tssitzung am 20. September seinen Abschied nehmen.

Ein Termin für die Bürgermeis­ter-neuwahl steht noch nicht fest, sie dürfte frühestens im November stattfinde­n. Salzburger Medien spekuliert­en gestern auch mit einem Termin erst nach dem Advent, im Jänner 2018. Schon morgen wollen sich die Fraktionen auf einen Termin für die Neuwahl einigen. Die ÖVP will möglichst rasch wählen.

ist seit 1999 Bürgermeis­ter der Landeshaup­tstadt und war am Freitag am Landesgeri­cht Salzburg wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt worden. Sein Verteidige­r meldete umgehend Nichtigkei­tsbeschwer­de an und legte Berufung ein, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräf­tig.

Schaden soll im Jahr 2007 im Zuge einer Absprache mit dem damaligen Landesfina­nzreferent­en Othmar Raus (SPÖ) sechs negativ bewertete Zinstausch­geschäfte der Stadt ohne Gegenleist­ung an das Land übertragen haben. Die Richterin ging im Prozess von einem Schaden von mindestens drei Millionen Euro aus.

wegen Beteiligun­g zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt. Der Finanzdire­ktor der Stadt Salzburg erhielt wie der Bürgermeis­ter eine Strafe von drei Jahren, ein Jahr davon unbedingt. Ex-finanzabte­ilungsleit­er Eduard Paulus bekam wie EX-LHSTV. Raus zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt.

Schaden stellte sich hinter die beiden Spitzenbea­mten der Stadt, den ebenfalls verurteilt­en Magistrats­direktor (sein ehemaliger Sekretär) und den Finanzdire­ktor. Der Staatsanwa­ltschaft reichte das Strafmaß übrigens nicht: Sie legte Berufung gegen das Strafmaß betreffend Schaden, Paulus und Raus ein. Georg Niedermühl­bichler fürchtet keine negativen Auswirkung­en auf die Chancen der SPÖ bei der Nationalra­tswahl. „Die Menschen werden ganz klar unterschei­den.“

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