„Wurschtigkeitsgefühl“führte zu Bleifuß
Es ist nichts zu beschönigen, es ist eine Wahnsinnstat, ein Beamter war in Gefahr“, so der Anwalt des Angeklagten in seinem Schlussplädoyer zur „irrationalen Tathandlung“am 5. Juli, die seinen bereits zweifach verurteilten Mandanten 14 Tage nach seiner letzten Verurteilung in Haft und gestern vor Gericht brachte.
„Wie war das?“, will Richter Gerhard Leitgeb wissen. Mit Details hält sich der 26-jährige Angeklagte ohne gültigen Führerschein zurück, bekennt sich aber schuldig. Der Südsteirer Von Fall zu Fall war bei der Einreise von Slowenien nach Mureck ohne Ausweispapiere und alkoholisiert zu einer Kontrolle angehalten worden. Als ein Streifenwagen dazukam und ein Polizist ausstieg, fuhr er auf den Polizisten zu, blieb stehen, fuhr erneut auf ihn zu und gab Vollgas: „Ich weiß nicht mehr, ob ich zwei Mal zuvor stehen geblieben bin und dann richtig losgefahren bin.“Zeugen können sich laut Protokoll besser erinnern – und auch der Polizist, der wegspringen musste, um nicht vom Auto erfasst zu werden. Bei dem will sich der Angeklagte auch entschuldigen: „Kein Problem“, willigt dieser in die Bitte ein und reicht dem Angeklagten die Hand.
„Er hat ein massives Alkoholproblem“, erklärt der Anwalt. In Zusammenhang mit Medikamenten, die der Steirer gegen
Nebendieses Problem einnimmt, sei es zur Tathandlung gekommen. Gegen die Sucht hätten die verschriebenen Tabletten nur zwei Tage geholfen und dann ein „Wurschtigkeitsgefühl“ausgelöst, schildert der entzugswillige Angeklagte. eun Monate – davon drei unbedingt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und der versuchten schweren Körperverletzung –, Bewährungshilfe und Alkoholkarenz lautet das rechtskräftige Urteil – inklusive vierteljährlicher Kontrolle der Leberwerte.