269.000 Euro im Keller gebunkert
Nach mysteriösem Geldfund musste sich der 49-jährige Besitzer gestern wegen Geldwuchers vor dem Straflandesgericht Graz verantworten.
Nach einem rätselhaften Geldfund im Jänner in Graz nahm der Fall seinen Anfang: Ein neuer Mieter hatte in einem Karton in seinem Kellerabteil einen vermeintlichen Schatz von 269.000 Euro gehoben.
Das schlug Wellen in den Medien, die Schlagzeilen über die in ein Handtuch eingewickelten Geldbündel schafften es bis über den Großen Teich nach Florida, wo ein 49-jähriger selbstständiger Immobilienmakler weilte und nach der Zeitungslektüre sogleich eine Befürchtung hatte: Es könnte sich um sein Geld handeln, das er einige Zeit davor im Keller gebunkert hatte.
Jetzt landete der Fall vor Gericht. Ausführlich wurde gestern am Landesgericht Graz ausgeleuchtet, wie der Mann zu der enormen Summe gekommen war.
Die 269.000 Euro waren Teil eines 700.000-Euro-erfolgshonorars, denn der Steirer hatte für eine Witwe in einem komplizierten Verlassenschaftsfall eine Liegenschaft verkauft. Das Geld habe er einfach unbedarft in den Keller gelegt, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Das Kellerabteil sei sein eigenes gewesen, der Vermieter habe es, ohne ihn zu informieren, weitergegeben.
„Wieso haben Sie das Geld nicht auf ein Girokonto oder in den Tresor gegeben?“, will Richterin Julia Riffel wissen. „Ich habe keinen Tresor. Ich muss das Geld ja irgendwohin geben“, lautete die einfache Antwort des sonst so eloquenten Angeklagten.
keine Rede, denn die Barauszahlung des Honorars habe die Witwe aufgrund ihres schwierigen Verhältnisses zu den Schwiegereltern gewünscht: „Bei einer Überweisung hätten sie etwas durch die Bankmitarbeiter erfahren können.“
Das Geld habe er später veranlagen wollen. Doch es war eben im Keller entdeckt worden, und er wollte es retten, ohne in ein schiefes Licht zu geraten. Deshalb habe er die Witwe zu einer Falschaussage bei der Polizei über die Herkunft des Geldes angestiftet, lautet ein Vorwurf.
Diese Falschaussage drückte dann aber doch auf das Gewissen der Frau und sie kontaktierte einen Anwalt.
Der mysteriöse Geldfund ist nur der Auslöser, dass der Immobilienmakler nun vor Ge- richt steht, denn eigentlich wird ihm Geldwucher vorgeworfen. Und das kam so: Die Witwe stand nach dem Tod ihres Mannes da mit einem Erbbauernhof, Schulden und zwei minderjährigen Kindern. Beim Erbe wollte sie das Pflegschaftsgericht mit 37.000 Euro abspeisen, meint der Angeklagte. Ihm sei der Kunstgriff gelungen, ein landwirtschaftliches Grundstück, das noch dazu im Hochwassergebiet liegt, aus dem Erbbauernhof herauszulösen und um 3,7 Millionen Euro zu verkaufen. „Ich habe das Grundstück um 1,4 Millionen mehr verkauft, als die gesamte Liegenschaft wert ist.“Trotz Ausgedinge, einem Unterhalt für die Schwiegereltern, mit dem es belastet war.
von Geldwucher, der Angeklagte selbst vom „achten Weltwunder“, das ihm mit dem Verkauf gelungen sei. „Hätte ich das nicht erreicht, wäre ich nach eineinhalb Jahren Arbeit mit null ausgestiegen.“
Das will ihm die Richterin nicht abkaufen. Mit weiteren Befragungen wird geprüft, ob beim Erfolgshonorar von 700.000 Euro ein Missverhältnis zur Leistung bestand. Der Prozess wurde vertagt.