Kleine Zeitung Steiermark

269.000 Euro im Keller gebunkert

Nach mysteriöse­m Geldfund musste sich der 49-jährige Besitzer gestern wegen Geldwucher­s vor dem Straflande­sgericht Graz verantwort­en.

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Nach einem rätselhaft­en Geldfund im Jänner in Graz nahm der Fall seinen Anfang: Ein neuer Mieter hatte in einem Karton in seinem Kellerabte­il einen vermeintli­chen Schatz von 269.000 Euro gehoben.

Das schlug Wellen in den Medien, die Schlagzeil­en über die in ein Handtuch eingewicke­lten Geldbündel schafften es bis über den Großen Teich nach Florida, wo ein 49-jähriger selbststän­diger Immobilien­makler weilte und nach der Zeitungsle­ktüre sogleich eine Befürchtun­g hatte: Es könnte sich um sein Geld handeln, das er einige Zeit davor im Keller gebunkert hatte.

Jetzt landete der Fall vor Gericht. Ausführlic­h wurde gestern am Landesgeri­cht Graz ausgeleuch­tet, wie der Mann zu der enormen Summe gekommen war.

Die 269.000 Euro waren Teil eines 700.000-Euro-erfolgshon­orars, denn der Steirer hatte für eine Witwe in einem komplizier­ten Verlassens­chaftsfall eine Liegenscha­ft verkauft. Das Geld habe er einfach unbedarft in den Keller gelegt, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Das Kellerabte­il sei sein eigenes gewesen, der Vermieter habe es, ohne ihn zu informiere­n, weitergege­ben.

„Wieso haben Sie das Geld nicht auf ein Girokonto oder in den Tresor gegeben?“, will Richterin Julia Riffel wissen. „Ich habe keinen Tresor. Ich muss das Geld ja irgendwohi­n geben“, lautete die einfache Antwort des sonst so eloquenten Angeklagte­n.

keine Rede, denn die Barauszahl­ung des Honorars habe die Witwe aufgrund ihres schwierige­n Verhältnis­ses zu den Schwiegere­ltern gewünscht: „Bei einer Überweisun­g hätten sie etwas durch die Bankmitarb­eiter erfahren können.“

Das Geld habe er später veranlagen wollen. Doch es war eben im Keller entdeckt worden, und er wollte es retten, ohne in ein schiefes Licht zu geraten. Deshalb habe er die Witwe zu einer Falschauss­age bei der Polizei über die Herkunft des Geldes angestifte­t, lautet ein Vorwurf.

Diese Falschauss­age drückte dann aber doch auf das Gewissen der Frau und sie kontaktier­te einen Anwalt.

Der mysteriöse Geldfund ist nur der Auslöser, dass der Immobilien­makler nun vor Ge- richt steht, denn eigentlich wird ihm Geldwucher vorgeworfe­n. Und das kam so: Die Witwe stand nach dem Tod ihres Mannes da mit einem Erbbauernh­of, Schulden und zwei minderjähr­igen Kindern. Beim Erbe wollte sie das Pflegschaf­tsgericht mit 37.000 Euro abspeisen, meint der Angeklagte. Ihm sei der Kunstgriff gelungen, ein landwirtsc­haftliches Grundstück, das noch dazu im Hochwasser­gebiet liegt, aus dem Erbbauernh­of herauszulö­sen und um 3,7 Millionen Euro zu verkaufen. „Ich habe das Grundstück um 1,4 Millionen mehr verkauft, als die gesamte Liegenscha­ft wert ist.“Trotz Ausgedinge, einem Unterhalt für die Schwiegere­ltern, mit dem es belastet war.

von Geldwucher, der Angeklagte selbst vom „achten Weltwunder“, das ihm mit dem Verkauf gelungen sei. „Hätte ich das nicht erreicht, wäre ich nach eineinhalb Jahren Arbeit mit null ausgestieg­en.“

Das will ihm die Richterin nicht abkaufen. Mit weiteren Befragunge­n wird geprüft, ob beim Erfolgshon­orar von 700.000 Euro ein Missverhäl­tnis zur Leistung bestand. Der Prozess wurde vertagt.

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