Kleine Zeitung Steiermark

Gesetz gegen Dumping vor Eu-gericht

Rigorose Kontrollen ausländisc­her Handwerker sollen Lohndumpin­g verhindern. Zahlungsst­opps und Sicherheit­sleistunge­n könnten jedoch gegen Eu-recht verstoßen.

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Ein besonders strenges Auge hat die Finanzpoli­zei seit geraumer Zeit an den Grenzüberg­ängen zu Slowenien auf slowenisch­e Firmen, die in der Steiermark und in Kärnten Dienstleis­tungen erbringen. Die Hürden, die Österreich Handwerker­n auferlegt hat, sind zahlreich. So müssen Papiere, ins Deutsche übersetzt, vorgelegt werden, um Dienstverh­ältnisse, Arbeitsgen­ehmigungen für jedes einzelne Bauvorhabe­n, Lohnunterl­agen und vieles mehr zu dokumentie­ren. Es vergeht kaum ein Tag, an dem keine Firma kontrollie­rt wird. Die Strafen bei Übertretun­gen sind horrend: Der Strafrahme­n reicht bis zu 20.000 Euro – pro Dienstnehm­er. Was slowenisch­e Firmen besonders sind infolge der Strafverhä­ngung der Zahlungsst­opp und die Hinterlegu­ng der offenen Summe durch den Auftraggeb­er an die Behörde, falls Strafzahlu­ngen nicht eingetrieb­en werden können – die sogenannte Sicherheit­sleistung.

Ein slowenisch­er Unternehme­r hinterfrag­te diese Praxis und fand in der Kanzlei „Grilc Vouk Sˇkof“mit Standorten unter anderem in Graz und Klagenfurt prominente Unterstütz­er. Seit Jahren versucht die So- zietät, ein Verfahren vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) anzustreng­en, aber weder Landesverw­altungsger­ichtshöfe noch Verfassung­sgerichtsh­of leiteten dieses ein. Erst der Fall eines Hausbesitz­ers in St. Michael ob Bleiburg, der eine Gesellscha­ft mit Sitz in Prevalje in Slowenien mit Trockenbau­arbeiten beauftragt­e, brachte das Thema auf Eu-ebene. Wegen Formalverg­ehen drohten in der Causa Strafen von 90.000 Euro. Die Finanzpobe­lastet,

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