Gesetz gegen Dumping vor Eu-gericht
Rigorose Kontrollen ausländischer Handwerker sollen Lohndumping verhindern. Zahlungsstopps und Sicherheitsleistungen könnten jedoch gegen Eu-recht verstoßen.
Ein besonders strenges Auge hat die Finanzpolizei seit geraumer Zeit an den Grenzübergängen zu Slowenien auf slowenische Firmen, die in der Steiermark und in Kärnten Dienstleistungen erbringen. Die Hürden, die Österreich Handwerkern auferlegt hat, sind zahlreich. So müssen Papiere, ins Deutsche übersetzt, vorgelegt werden, um Dienstverhältnisse, Arbeitsgenehmigungen für jedes einzelne Bauvorhaben, Lohnunterlagen und vieles mehr zu dokumentieren. Es vergeht kaum ein Tag, an dem keine Firma kontrolliert wird. Die Strafen bei Übertretungen sind horrend: Der Strafrahmen reicht bis zu 20.000 Euro – pro Dienstnehmer. Was slowenische Firmen besonders sind infolge der Strafverhängung der Zahlungsstopp und die Hinterlegung der offenen Summe durch den Auftraggeber an die Behörde, falls Strafzahlungen nicht eingetrieben werden können – die sogenannte Sicherheitsleistung.
Ein slowenischer Unternehmer hinterfragte diese Praxis und fand in der Kanzlei „Grilc Vouk Sˇkof“mit Standorten unter anderem in Graz und Klagenfurt prominente Unterstützer. Seit Jahren versucht die So- zietät, ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) anzustrengen, aber weder Landesverwaltungsgerichtshöfe noch Verfassungsgerichtshof leiteten dieses ein. Erst der Fall eines Hausbesitzers in St. Michael ob Bleiburg, der eine Gesellschaft mit Sitz in Prevalje in Slowenien mit Trockenbauarbeiten beauftragte, brachte das Thema auf Eu-ebene. Wegen Formalvergehen drohten in der Causa Strafen von 90.000 Euro. Die Finanzpobelastet,