EU erlaubt längere
Die Eu-kommission will Kontrollen an Schengen-grenzen länger gestatten und fordert die Abschiebung von 1,5 Millionen Migranten.
Die Eu-kommission hat eine Reform der Schengen-regeln vorgeschlagen, mit der die Eu-staaten bis zu drei Jahren die Binnengrenzen wegen Terrorgefahr kontrollieren können. Sie knüpft daran aber strikte Bedingungen: Die Staaten müssen detaillierte Risikoanalysen vorlegen. Nach einem Jahr könnten die Kontrollen nur noch verlängert werden, wenn ein Ausnahmezustand oder höchste Terrorwarnstufe herrscht.
Unzufrieden äußerte sich die Kommission mit der Rückführungspolitik der Staaten. So sei die Abschiebungsrate 2014 und 2015 nur bei 36 Prozent gelegen. In den kommenden Monaten müssten 1,5 Millionen Migranten rückgeführt werden, deshalb müssten hier in allen Bereichen die Anstrengungen dafür erhöht werden. Die Eu-staaten sollten ihre Abschiebepolitik untereinander abstimmen und in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Grenzschutzund Küstenwachenagentur gestalten. Deshalb werde die Kommission eine überarbeitete Leitlinie mit Empfehlungen an die Eu-länder herausgeben. Es werde eine eigene „Eu-rückkehr-anlaufstelle“geben.
Das bisherige Verfahren für die Grenzkontrollen im Schengen-raum läuft für Österreich, Deutschland, Schweden, Dänemark und Norwegen am 11. November aus und könne nicht mehr auf Grundlage des bisherigen Schengen-artikels 29 verlängert werden, sagte Eu-innenkommissar Dimitris Avramopoulos.
Die Staaten könnten ihre Kontrollen aber auf Grundlage anderer Bedrohungen verlängern, sagte Avramopoulos. Sie müssen dann eine ernsthafte Terrorgefahr oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit geltend machen.
Im ersten Fall müssten die Antragsteller Artikel 28 aktivieren, der längstens zwei Monate Kontrollen ermöglicht. Im zweiten Fall müssten die Länder Artikel 25 heranziehen, der von vorhersehbaren Ereignissen ausgeht und Grenzkontrollen für sechs Monate zulässt. Für Artikel 25 schlägt die Eukommission eine Änderung des Schengen-grenzkodex vor, den das Europaparlament beschließen müsste. Die Dauer der Grenzkontrollen soll von sechs Monaten auf maximal ein Jahr ausgeweitet werden.
Bei anhaltender ernsthafter Bedrohungslage will die Kommission weitere zwei Jahre Kontrollen nach einem neuen Artikel 27a gestatten. Bedingung ist allerdings ein Ausnahmezustand und eine Empfehlung der Eu-innenminister.
Damit kommt die Kommission den Staaten, die bisher Grenzkontrollen durchführen, nur teilweise entgegen. Österreich hat gemeinsam mit Frankreich, Deutschland, Dänemark und Norwegen eine Initiative zur Änderung der Fristen im Grenzkodex gestartet. Frankreich hat nach den Terroranschlägen vom November 2015 in Paris die Grenzkontrollen immer wieder erneuert.
Gefordert wurde von diesen Staaten die Verlängerung von 30 Tagen auf drei Monate, beziehungsweise des Gesamtzeitraums von sechs Monaten auf zwei Jahre. Die Eu-kommission gewährt nunmehr eine Verlängerung auf ein Jahr. Nach dem ursprünglichen Willen der