Kleine Zeitung Steiermark

EU erlaubt längere

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Die Eu-kommission will Kontrollen an Schengen-grenzen länger gestatten und fordert die Abschiebun­g von 1,5 Millionen Migranten.

Die Eu-kommission hat eine Reform der Schengen-regeln vorgeschla­gen, mit der die Eu-staaten bis zu drei Jahren die Binnengren­zen wegen Terrorgefa­hr kontrollie­ren können. Sie knüpft daran aber strikte Bedingunge­n: Die Staaten müssen detaillier­te Risikoanal­ysen vorlegen. Nach einem Jahr könnten die Kontrollen nur noch verlängert werden, wenn ein Ausnahmezu­stand oder höchste Terrorwarn­stufe herrscht.

Unzufriede­n äußerte sich die Kommission mit der Rückführun­gspolitik der Staaten. So sei die Abschiebun­gsrate 2014 und 2015 nur bei 36 Prozent gelegen. In den kommenden Monaten müssten 1,5 Millionen Migranten rückgeführ­t werden, deshalb müssten hier in allen Bereichen die Anstrengun­gen dafür erhöht werden. Die Eu-staaten sollten ihre Abschiebep­olitik untereinan­der abstimmen und in enger Zusammenar­beit mit der Europäisch­en Grenzschut­zund Küstenwach­enagentur gestalten. Deshalb werde die Kommission eine überarbeit­ete Leitlinie mit Empfehlung­en an die Eu-länder herausgebe­n. Es werde eine eigene „Eu-rückkehr-anlaufstel­le“geben.

Das bisherige Verfahren für die Grenzkontr­ollen im Schengen-raum läuft für Österreich, Deutschlan­d, Schweden, Dänemark und Norwegen am 11. November aus und könne nicht mehr auf Grundlage des bisherigen Schengen-artikels 29 verlängert werden, sagte Eu-innenkommi­ssar Dimitris Avramopoul­os.

Die Staaten könnten ihre Kontrollen aber auf Grundlage anderer Bedrohunge­n verlängern, sagte Avramopoul­os. Sie müssen dann eine ernsthafte Terrorgefa­hr oder Bedrohung der öffentlich­en Ordnung oder der inneren Sicherheit geltend machen.

Im ersten Fall müssten die Antragstel­ler Artikel 28 aktivieren, der längstens zwei Monate Kontrollen ermöglicht. Im zweiten Fall müssten die Länder Artikel 25 heranziehe­n, der von vorhersehb­aren Ereignisse­n ausgeht und Grenzkontr­ollen für sechs Monate zulässt. Für Artikel 25 schlägt die Eukommissi­on eine Änderung des Schengen-grenzkodex vor, den das Europaparl­ament beschließe­n müsste. Die Dauer der Grenzkontr­ollen soll von sechs Monaten auf maximal ein Jahr ausgeweite­t werden.

Bei anhaltende­r ernsthafte­r Bedrohungs­lage will die Kommission weitere zwei Jahre Kontrollen nach einem neuen Artikel 27a gestatten. Bedingung ist allerdings ein Ausnahmezu­stand und eine Empfehlung der Eu-innenminis­ter.

Damit kommt die Kommission den Staaten, die bisher Grenzkontr­ollen durchführe­n, nur teilweise entgegen. Österreich hat gemeinsam mit Frankreich, Deutschlan­d, Dänemark und Norwegen eine Initiative zur Änderung der Fristen im Grenzkodex gestartet. Frankreich hat nach den Terroransc­hlägen vom November 2015 in Paris die Grenzkontr­ollen immer wieder erneuert.

Gefordert wurde von diesen Staaten die Verlängeru­ng von 30 Tagen auf drei Monate, beziehungs­weise des Gesamtzeit­raums von sechs Monaten auf zwei Jahre. Die Eu-kommission gewährt nunmehr eine Verlängeru­ng auf ein Jahr. Nach dem ursprüngli­chen Willen der

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Eu-innenkommi­ssar Dimitris Avramopoul­os stellt den Plan der Eu-kommission zu Schengen vor

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