Erste Bilanz zu „Burkaverbot“
Das Antiverhüllungsgesetz, auch Burkaverbot genannt, ist seit 1. Oktober in Kraft. „Es ist schwierig, wie es zu erwarten war“, zog Manfred Reinthaler von der Wiener Polizei eine Zwischenbilanz über die ersten acht Tage der Umsetzung. Belastbare Zahlen, wie viele Amtshandlungen die neue Regelung bisher beschert hat, lagen noch keine vor, würden aber erhoben. „Die Ausnahmen im Gesetz sind oft schwer auszulegen. Da müssen noch Klarstellungen getroffen werden.“Die Beamten sollen demnächst auf einen „Spickzettel“zurückgreifen können. In jedem Fall bräuchten diese „viel Fingerspitzengefühl“, hieß es von allen Seiten.
Bekannt wurden zuletzt diese Vorfälle: Ein als Hai verkleideter Promoter wurde in Wien von der Polizei angehalten, das hatte eine Anzeige nach dem Verhüllungsverbot gegen den Shopinhaber zur Folge. In St. Pölten wurde eine Frau zweimal angezeigt, weil sie sich weigerte, die Burka abzunehmen. Keine Anzeige gab es für die wienweit bekannten drei Straßenmusiker mit Pferdemasken.
Für Aufsehen sorgte gestern Rachid Nekkaz, der alle Strafen nach dem Burkaverbot bezahlen will. Der algerisch-französische Geschäftsmann war verkleidet vor dem Außenministerium erschienen. „Ich provoziere nicht, dieses Gesetz ist eine Provokation“, begründete er seine Aktion.