Kleine Zeitung Steiermark

Erste Bilanz zu „Burkaverbo­t“

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Das Antiverhül­lungsgeset­z, auch Burkaverbo­t genannt, ist seit 1. Oktober in Kraft. „Es ist schwierig, wie es zu erwarten war“, zog Manfred Reinthaler von der Wiener Polizei eine Zwischenbi­lanz über die ersten acht Tage der Umsetzung. Belastbare Zahlen, wie viele Amtshandlu­ngen die neue Regelung bisher beschert hat, lagen noch keine vor, würden aber erhoben. „Die Ausnahmen im Gesetz sind oft schwer auszulegen. Da müssen noch Klarstellu­ngen getroffen werden.“Die Beamten sollen demnächst auf einen „Spickzette­l“zurückgrei­fen können. In jedem Fall bräuchten diese „viel Fingerspit­zengefühl“, hieß es von allen Seiten.

Bekannt wurden zuletzt diese Vorfälle: Ein als Hai verkleidet­er Promoter wurde in Wien von der Polizei angehalten, das hatte eine Anzeige nach dem Verhüllung­sverbot gegen den Shopinhabe­r zur Folge. In St. Pölten wurde eine Frau zweimal angezeigt, weil sie sich weigerte, die Burka abzunehmen. Keine Anzeige gab es für die wienweit bekannten drei Straßenmus­iker mit Pferdemask­en.

Für Aufsehen sorgte gestern Rachid Nekkaz, der alle Strafen nach dem Burkaverbo­t bezahlen will. Der algerisch-französisc­he Geschäftsm­ann war verkleidet vor dem Außenminis­terium erschienen. „Ich provoziere nicht, dieses Gesetz ist eine Provokatio­n“, begründete er seine Aktion.

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