Kleine Zeitung Steiermark

Steirer zimmern ihr Airbnb-gesetz

- Von Thomas Rossacher und Markus Zottler

Ab Dezember müssen sich steirische Vermieter „outen“, ihre Gäste nennen und regulär Abgaben zahlen. Ansonsten drohen bis zu 20.000 Euro Strafe. Und: warum bei Airbnb nach der Buchung die Preise um 100 Prozent steigen können.

Sp-schickhofe­r: „Fairness für Betriebe“

Vier Landesräte, fast zwei Jahre Zeit und sehr viel Papier: Das alles war notwendig, bis die Steiermark gestern ihr Airbnb-gesetz beschließe­n konnte. Das Motiv für die Novellieru­ng des Nächtigung­sund Ferienwohn­ungsabgabe­ngesetzes? „Fairness für unsere Beherbergu­ngsbetrieb­e“, wie es Landeshaup­tmann-stellvertr­eter Michael Schickhofe­r einmal bezeichnet­e. Daher gilt ab Dezember für Vermietung­splattform­en Marke Airbnb in der Grünen Mark: Sie müssen die bei ihnen registrier­ten Wohnungen bis jeweils 15. des Folgemonat­s melden. Auch für die Anbieter (Vermieter) gilt eine Meldepflic­ht: einerseits für das Quartier und anderersei­ts für die Gäste, um entspreche­nde Abgaben einzuheben. Darüber hinaus müssen die Plattforme­n quartalswe­ise die abgeschlos­senen Buchungen der jeweiligen Gemeinde melden – in der Praxis warten darauf vor allem Graz und (Winter-)tourismusz­iele.

Im Gesetz verankert sind zudem saftige Strafen: bis zu 20.000 Euro für Verstöße. Die Kontrollen sollen nicht nur auf lokaler Ebene, sondern von ei-

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