Kleine Zeitung Steiermark

Nicht verleumdet: Polizistin hatte Medikament­e genommen

- Der Gerichtsgu­tachter Thomas Rossacher

Zu Unrecht beschuldig­ter Steirer zeigte Beamtin wegen Verleumdun­g und falscher Aussage an. Leobener Gericht sprach Angeklagte frei.

Weil eine Polizistin unter dem Einfluss starker Schmerzmit­tel gestanden hatte, wurde sie kürzlich am Landesgeri­cht Leoben freigespro­chen. Die Beamtin hat einen heute 56Jährigen beschuldig­t, er wäre 2016 mit dem Auto auf sie zugerast. Nur ein Sprung zur Seite habe sie gerettet. Das stellte sich als unrichtig heraus, worauf der Beschuldig­te durch seinen Anwalt Marc Simbürger in die Offensive ging. Er zeigte die Beamtin wegen falscher Aussage und Verleumdun­g an.

Am Montag fand die Verhandlun­g am Straflande­sgericht in Leoben statt. Dass die Angeklagte bei zwei Einvernahm­en erklärt hat, der Autofahrer wäre damals ohne zu bremsen auf sie losgefahre­n, war nicht mehr strittig. Die zentrale Frage lautete vielmehr: Wusste die Angeklagte, die wegen einer Verletzung starke Medikament­e gegen die Schmerzen genommen hatte, was sie da sagte?

kam zum Schluss, die Nebenwirku­ngen des Medikament­s könnten die Urteilsfäh­igkeit der Beamtin beeinträch­tigt haben. Deshalb wurde die Frau freigespro­chen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Rechtsanwa­lt Simbürger meldete Berufung und Nichtigkei­t an, zumal sein Mandant „auf einem Teil der Prozesskos­ten sitzen bleibt“.

Der Fall hat in einer Tiefgarage seinen Anfang genommen: Von dort soll der Pkw-lenker auf die Polizeibea­mtin, die damals außer Dienst stand, zugefahren sein. Und zwar, ohne sein Tempo zu zügeln. „Ich musste zur Seite springen“, gab die Polizistin damals zu Protokoll. Der Autofahrer wurde angezeigt und landete vor dem Brucker Bezirksger­icht – wegen des Vorwurfs der Gefährdung der körperlich­en Sicherheit.

Bei der Verhandlun­g meinte die Zeugin jedoch sinngemäß, sie hätte sich eigentlich doch nicht gefährdet gefühlt. Der Obersteire­r wurde daraufhin freigespro­chen (rechtskräf­tig).

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