Nicht verleumdet: Polizistin hatte Medikamente genommen
Zu Unrecht beschuldigter Steirer zeigte Beamtin wegen Verleumdung und falscher Aussage an. Leobener Gericht sprach Angeklagte frei.
Weil eine Polizistin unter dem Einfluss starker Schmerzmittel gestanden hatte, wurde sie kürzlich am Landesgericht Leoben freigesprochen. Die Beamtin hat einen heute 56Jährigen beschuldigt, er wäre 2016 mit dem Auto auf sie zugerast. Nur ein Sprung zur Seite habe sie gerettet. Das stellte sich als unrichtig heraus, worauf der Beschuldigte durch seinen Anwalt Marc Simbürger in die Offensive ging. Er zeigte die Beamtin wegen falscher Aussage und Verleumdung an.
Am Montag fand die Verhandlung am Straflandesgericht in Leoben statt. Dass die Angeklagte bei zwei Einvernahmen erklärt hat, der Autofahrer wäre damals ohne zu bremsen auf sie losgefahren, war nicht mehr strittig. Die zentrale Frage lautete vielmehr: Wusste die Angeklagte, die wegen einer Verletzung starke Medikamente gegen die Schmerzen genommen hatte, was sie da sagte?
kam zum Schluss, die Nebenwirkungen des Medikaments könnten die Urteilsfähigkeit der Beamtin beeinträchtigt haben. Deshalb wurde die Frau freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Simbürger meldete Berufung und Nichtigkeit an, zumal sein Mandant „auf einem Teil der Prozesskosten sitzen bleibt“.
Der Fall hat in einer Tiefgarage seinen Anfang genommen: Von dort soll der Pkw-lenker auf die Polizeibeamtin, die damals außer Dienst stand, zugefahren sein. Und zwar, ohne sein Tempo zu zügeln. „Ich musste zur Seite springen“, gab die Polizistin damals zu Protokoll. Der Autofahrer wurde angezeigt und landete vor dem Brucker Bezirksgericht – wegen des Vorwurfs der Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Bei der Verhandlung meinte die Zeugin jedoch sinngemäß, sie hätte sich eigentlich doch nicht gefährdet gefühlt. Der Obersteirer wurde daraufhin freigesprochen (rechtskräftig).