Burkaverbot: Ein Sturm im Wasserglas
Die Exekutive zieht nach zwei Wochen Burkaverbot eine gemäßigte Bilanz: elf Anzeigen, dazu einige Abmahnungen.
Beträchtlich war die Aufregung vor dem Inkrafttreten des österreichweiten Anti-gesichtsverhüllungsgesetzes (Burkaverbot) am 1. Oktober – was nicht zuletzt auch dem Wahlkampf geschuldet war. Nun, gut zwei Wochen später, zeigt sich, dass das hochpolitische und sensible Thema die heimische Exekutive – zumindest bislang – quantitativ kaum vor größere Probleme stellt.
Aus Wien wurden bis gestern 30 Amtshandlungen, davon 21 Abmahnungen, acht Anzeigen und eine Organstrafe gemeldet. Von den Anzeigen richteten sich vier gegen Frauen mit Verschleierung, der Rest betraf „Touristen“oder „Provokateure“. Der Einzige, der mit einem Organmandat belegt wurde, ist der algerisch-französische Geschäftsmann und Politaktivist Rachid Nekkaz, der verkündete, sämtliche Strafen laut Burkaverbot übernehmen zu wollen.
Heinz Grundböck vom Innenministerium spricht von „Verwaltungsübertretungen wie anderen auch“, die allerdings in ihrer Ahndung „gewisses Fingerspitzengefühl“verlangten. Laut Manfred Reinthaler, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Wien, laufe die Umsetzung inzwischen wesentlich runder als zu Beginn. Bezahlt gemacht und bewährt habe sich ein „Dienstbehelf“: Dieser liste sämtliche bislang bekannt gewordenen Fälle „mit Lösung und Begründung“auf. Seit letzter Woche liege er für 7000 uniformierte Polizisten in Wien bereit. Man setze in der Praxis auf „klärende Einzelgespräche über die Rechtslage“und mahne entsprechend ab.
Ein entsprechendes Bild ergibt eine Rundschau der Kleinen Zeitung in allen Bundesländern: In der Steiermark wird die Verwaltungsübertretung statistisch nicht erfasst, es habe laut Exekutive aber noch keine aufsehenerregenden Fälle gegeben – das Gleiche gilt für Kärnten und das Burgenland. In Niederösterreich gab es im Zusammenhang mit dem Verhüllungsverbot bislang drei Anzeigen. In St. Pölten wurde eine Frau, die sich bei mehreren Gelegenheiten