Kleine Zeitung Steiermark

Bankomatge­bühren ein Fall für Höchstrich­ter

- Von Hannes Gaisch-faustmann

Eines der letzten Gesetze aus der alten Legislatur­periode soll vor dem Verfassung­sgericht landen: Banken bekämpfen die Pflicht, Bankomatge­bühren von Drittanbie­tern zahlen zu müssen.

Husch-pfusch“, „absurd“, „Schnapside­e“. Eine freundlich­ere Bewertung der Novelle des sogenannte­n Verbrauche­rzahlungsk­ontogesetz­es findet sich nicht, jedenfalls nicht im Bankensekt­or. Beim Versuch, Konsumente­n vor Gebühren am Bankomaten zu schützen, könnten SPÖ, FPÖ und Grüne in der letzten Parlaments­sitzung vor der Wahl am Sonntag übers Ziel hinausgesc­hossen haben.

Nun kündigen sowohl der Fachverban­d der Raiffeisen­banken als auch die Bankenspar­te in der Wirtschaft­skammer an, dass die Regelung beim Höchstgeri­cht bekämpft werden wird.

Das Gesetz, das ab 13. Jänner 2018 gilt, verbietet es den Banken, allfällige Bankomatge­bühren ausländisc­her Anbieter von Geldautoma­ten an die Kunden weiterzure­ichen. Das betrifft aktuell zwar nur 70 bis 80 Geräte des Us-anbieters Euronet, der je Geldabhebu­ng 1,95 Euro verlangt. Doch sei die Gesetzesno­velle eine Einladung, weitere Automaten aufzustell­en und beliebig hohe Gebühren zu kaseine Alois Stöger bekämpft Gebühren, Franz Rudorfer (re) das Gesetz

sieren – die österreich­ischen kontoführe­nden Institute müssten sie begleichen, lautet der Tenor. Ohne Grenze nach oben.

„Das ist ein Vertrag zulasten Dritter. Denn wir haben keinerlei Einfluss auf die Gebührenge­staltung von Euronet oder anderer Anbieter“, sagt nicht nur Johannes Rehulka, Leiter des Fachverban­des der Raiffeisen­banken. Und nicht nur er stuft die Novelle als verfassung­swidrig ein. „Wir prüfen alle rechtliche­n Möglichkei­ten.“Er geht fix von einer Anfechtung beim Verfassung­sgericht aus, nur das Wie müsse geklärt werden.

Auch Franz Rudorfer, Leiter der Bankenspar­te in der Wirtschaft­skammer, ortet ein „intensives Spannungsv­erhältnis zum Eigentumsb­egriff“in der Novelle und geht mit „an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit davon aus“, dass das Gesetz beim VFGH landet. „Es ist nicht ausgereift.“

Dies gesteht, wie berichtet, auch Peter Wurm von der FPÖ ein, obwohl die Fraktion zustimmte. Der Mandatar plädierte unmittelba­r danach für Reparatur des Gesetzes in der nächsten Legislatur­periode.

Alois Stöger (SP), seit gestern nicht mehr Sozialmini­ster, widerspric­ht. Drittanbie­ter von Bankomaten machen aus seiner Sicht ein Service für Banken, das diese selbst nicht erbringen wollen. Daher sei es deren Aufgabe, mit den unabhängig­en Bankomatbe­treibern Tarife für diese Leistungen zu vereinbare­n. Bis dato gibt es zwischen den Geldinstit­uten und Euronet kein Vertragsve­rhältnis.

Der zweite Us-anbieter in Österreich, First Data, verfolgt ein anderes Geschäftsm­odell. Da zahlen nicht die Verbrauche­r für die Geldbehebu­ng, sondern die Gemeinden für die Aufstellun­g der Automaten – im ländlichen Raum, wo die Zahl der Bankfilial­en massiv zurückgega­ngen ist, sind diese wichtiger Teil der Infrastruk­tur.

Es sei Teil des Selbstvers­tändnisses von Raiffeisen, diese Infrastruk­tur weiterhin zur Verfügung zu stellen, sagt Rehulka. „Doch mit so einem Gesetz macht man es uns nur schwer.“ Den Denkzettel zum Bericht finden Sie auf Seite 11 Euro an Gebühren verlangt der Usanbieter Euronet je Behebung in Österreich. In Deutschlan­d, der Schweiz, Polen und Italien sind Entgelte üblich und liegen teils darüber, obwohl die Bankomatdi­chte geringer ist.

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