Kleine Zeitung Steiermark

NACHRICHTE­N

-

Grundsätzl­ich darf jeder in der EU arbeiten, wo er will, und Firmen dürfen überall ihre Dienstleis­tungen anbieten. Die Details regelt die ursprüngli­che Entsenderi­chtlinie aus dem Jahr 1996. Und diese sagt, dass ein Unternehme­n seine Angestellt­en befristet zur Arbeit in andere Eu-länder schicken darf und dabei weiter Sozialabga­ben wie im Heimatland zahlt. Dafür müssen die Firmen aber jedenfalls den Mindestloh­n im Zielland vergüten.

Warum wird diese Richtlinie so heftig kritisiert?

ANTWORT: Die Osterweite­rung der EU hat dazu geführt, dass Firmen aus Polen und anderen osteuropäi­schen Ländern diese Regelung intensiv nutzen. Frankreich und andere westliche Eu-staaten sehen darin eine Wurzel von Lohn- und Sozialdump­ing. Die Osteuropäe­r wollen dagegen möglichst wenig ändern. Als rechnerisc­hes Beispiel wird übrigens gerne der Arbeitskos­tenverglei­ch (Lohn plus Nebenkoste­n) zwischen Dänemark und Bulgarien diskutiert. Kostete eine dänische Arbeitsstu­nde im vergangene­n Jahr 42 Euro, lag die bulgarisch­e bei 4,40 Euro.

Wie viele Entsendung­en gibt es eigentlich in den Eu-ländern?

ANTWORT: In der gesamten EU gab es 2015 nach offizielle­n Angaben 2,05 Millionen entsandte Arbeitnehm­er – also um 41,3 Prozent mehr als noch 2010.

Was will die Eu-kommission nun ändern?

ANTWORT: Unterm Strich verdienen entsandte Arbeitnehm­er nach Angaben der Eukommissi­on bisweilen nur die Hälfte der Entgelte von einhei-

 ??  ?? ANTWORT:
ANTWORT:

Newspapers in German

Newspapers from Austria