NACHRICHTEN
Grundsätzlich darf jeder in der EU arbeiten, wo er will, und Firmen dürfen überall ihre Dienstleistungen anbieten. Die Details regelt die ursprüngliche Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996. Und diese sagt, dass ein Unternehmen seine Angestellten befristet zur Arbeit in andere Eu-länder schicken darf und dabei weiter Sozialabgaben wie im Heimatland zahlt. Dafür müssen die Firmen aber jedenfalls den Mindestlohn im Zielland vergüten.
Warum wird diese Richtlinie so heftig kritisiert?
ANTWORT: Die Osterweiterung der EU hat dazu geführt, dass Firmen aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern diese Regelung intensiv nutzen. Frankreich und andere westliche Eu-staaten sehen darin eine Wurzel von Lohn- und Sozialdumping. Die Osteuropäer wollen dagegen möglichst wenig ändern. Als rechnerisches Beispiel wird übrigens gerne der Arbeitskostenvergleich (Lohn plus Nebenkosten) zwischen Dänemark und Bulgarien diskutiert. Kostete eine dänische Arbeitsstunde im vergangenen Jahr 42 Euro, lag die bulgarische bei 4,40 Euro.
Wie viele Entsendungen gibt es eigentlich in den Eu-ländern?
ANTWORT: In der gesamten EU gab es 2015 nach offiziellen Angaben 2,05 Millionen entsandte Arbeitnehmer – also um 41,3 Prozent mehr als noch 2010.
Was will die Eu-kommission nun ändern?
ANTWORT: Unterm Strich verdienen entsandte Arbeitnehmer nach Angaben der Eukommission bisweilen nur die Hälfte der Entgelte von einhei-