Freispruch für Polizisten, die selbst aktiv wurden
Beamte übergaben Fälle nicht an Staatsanwalt.
Ein im April am Landesgericht Salzburg gestarteter Prozess endete nun mit (noch nicht rechtskräftigen) Freisprüchen. Wesentlicher Vorwurf gegen die zwei angeklagten Polizisten: Die Beamten hätten Sachverhalte selbst aufgearbeitet und auf diese Weise in die Kompetenz der Staatsanwaltschaft eingegriffen.
Laut Anklage sollen die beiden Beamten im Zeitraum 2009 bis 2015 vier Ermittlungsverfahren nicht an die Anklagebehörde weitergeleitet haben. Die Polizisten seien in der „Abklärungsphase“nämlich zur Ansicht gekommen, dass diese vier Fälle in strafrechtlicher Hinsicht keine Bewandtnis haben und sie diese Fälle deshalb nicht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssten. Konkret ging es um ein gestohlenes Kennzeichen, das der Besitzer drei Tage danach wiederfand, um einen Streit wegen einer nicht funktionierenden Wasserleitung mit einer angeblichen gefährlichen Drohung, weiters um einen Autokauf eines jungen Erwachsenen gegen den Willen seiner Mutter und schließlich um einen Konflikt wegen wi- derrechtlichen Parkens in einem Parkhaus, wobei später offenbar eine zivilrechtliche Einigung erzielt worden war.
Laut Verteidiger hätten die Beamten nicht den Vorsatz gehabt, die Staatsanwaltschaft, „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, in ihrem Verfolgungsrecht zu beeinträchtigen. Für einen Tatvorsatz fehle zudem das Motiv. Die vorsitzende Richterin begründete den Freispruch damit, dass ein Schädigungsvorsatz nicht feststellbar gewesen sei, ein wissentlicher Befugnismissbrauch sei nicht nachweisbar.