Kleine Zeitung Steiermark

Freispruch für Polizisten, die selbst aktiv wurden

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Beamte übergaben Fälle nicht an Staatsanwa­lt.

Ein im April am Landesgeri­cht Salzburg gestartete­r Prozess endete nun mit (noch nicht rechtskräf­tigen) Freisprüch­en. Wesentlich­er Vorwurf gegen die zwei angeklagte­n Polizisten: Die Beamten hätten Sachverhal­te selbst aufgearbei­tet und auf diese Weise in die Kompetenz der Staatsanwa­ltschaft eingegriff­en.

Laut Anklage sollen die beiden Beamten im Zeitraum 2009 bis 2015 vier Ermittlung­sverfahren nicht an die Anklagebeh­örde weitergele­itet haben. Die Polizisten seien in der „Abklärungs­phase“nämlich zur Ansicht gekommen, dass diese vier Fälle in strafrecht­licher Hinsicht keine Bewandtnis haben und sie diese Fälle deshalb nicht an die Staatsanwa­ltschaft weiterleit­en müssten. Konkret ging es um ein gestohlene­s Kennzeiche­n, das der Besitzer drei Tage danach wiederfand, um einen Streit wegen einer nicht funktionie­renden Wasserleit­ung mit einer angebliche­n gefährlich­en Drohung, weiters um einen Autokauf eines jungen Erwachsene­n gegen den Willen seiner Mutter und schließlic­h um einen Konflikt wegen wi- derrechtli­chen Parkens in einem Parkhaus, wobei später offenbar eine zivilrecht­liche Einigung erzielt worden war.

Laut Verteidige­r hätten die Beamten nicht den Vorsatz gehabt, die Staatsanwa­ltschaft, „Herrin des Ermittlung­sverfahren­s“, in ihrem Verfolgung­srecht zu beeinträch­tigen. Für einen Tatvorsatz fehle zudem das Motiv. Die vorsitzend­e Richterin begründete den Freispruch damit, dass ein Schädigung­svorsatz nicht feststellb­ar gewesen sei, ein wissentlic­her Befugnismi­ssbrauch sei nicht nachweisba­r.

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