Informationen
zum Erstellen einer Patientenverfügung hat die Patientenanwaltschaft Niederösterreich herausgegeben. www.patientenanwalt.com > „Ihre Rechte“Neben der Patientenverfügung gibt es nun auch den sogenannten Vorsorgedialog für Alten- und Pflegeheime und Palliativsituationen. In einem strukturierten Gespräch werden die Wünsche für die letzte Lebensphase dokumentiert. Info: www.hospiz.at verfügung muss ein umfassendes Gespräch mit einem Vertrauensarzt geführt werden – dieses muss auch dokumentiert werden! Dabei wird der Patient vom Arzt über die Behandlungen und die Folgen seiner Entscheidung aufgeklärt. Ein solches Gespräch kann auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim stattfinden. Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich bei einer Patientenanwaltschaft, einem Rechtsanwalt oder einem Notar errichtet werden.
Ich habe eine Patientenverfügung gemacht – ist es damit erledigt?
ANTWORT: Nein, laut Empfehlung und laut Margula sollte man sich einmal pro Jahr mit seiner Patientenverfügung auseinandersetzen – nicht nur, weil sich die eigene Situation geändert haben könnte, sondern auch weil die Medizin Fortschritte macht. „Man sollte auch mit seinen Angehörigen darüber sprechen“, rät Margula – auch wenn das Thema leider ein Tabu ist.
Wer kann meine Patientenverfügung widerrufen?
ANTWORT: Die eigene Patientenverfügung kann man nur selbst widerrufen – das kann jedoch absolut formlos geschehen. Eine mündliche Äußerung oder auch nur ein Nicken oder Kopfschütteln auf eine diesbezügliche Frage bewirkt den Widerruf der Patientenverfügung.